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Nachrichten-Sprecherin im Studio

Programmaufsicht und Regulierung

Die Programmverantwortung und -aufsicht der BLM umfasst alle von ihr genehmigten lokalen, landesweiten und bundesweiten Radio- und Fernsehprogramme. Außerdem beaufsichtigt sie Internetangebote mit Sitz in Bayern, sogenannte Telemedien. Auch für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre wie zum Beispiel Prime Video, Twitch, Twitter und Yahoo ist die BLM zuständig.

Im Bayerischen Mediengesetz (BayMG) gibt es die Forderung nach

  • qualitätsvoller Programmgestaltung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2)
  • Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt (Art. 4)
  • Einhaltung der journalistischen Programmgrundsätze (Art. 5)
  • Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen (Art. 6)
  • sowie Einhaltung von Werbe-, Teleshopping- und Sponsoring-Bestimmungen (Art. 8 und 9)

Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Forderungen wurde der BLM nach Art. 11 des Bayerischen Mediengesetzes ein umfassender Aufgabenkatalog vorgegeben.