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Medienrat genehmigt Änderung der Kanalbelegungssatzung

12.02.2015 | 05 2015
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2015 folgende Änderung der Kanalbelegungssatzung (KBS) beschlossen:
 
In § 5 Abs. 2 Satz 1 KBS ist festgelegt, dass der Betreiber einer Kabel­anlage der Landeszentrale die Einspeisung von Fernsehprogrammen und Telemedien mindestens einen Monat vor Beginn der Einspeisung unter Vorlage eines Kanalbelegungsplanes anzuzeigen hat. Nach Satz 2 gilt dies auch für jede Änderung der Kanalbelegung.
 
Im Praxisvollzug hat sich gezeigt, dass bei einer angezeigten Änderung der Kanalbelegung ein Widerspruch der Landeszentrale gegen das Belegungsvorhaben keine Rechtswirkung hat.
 
Neu in § 5 KBS wird deshalb ein Passus aufgenommen, nach dem der Betreiber einer Kabelanlage die Änderung erst nach drei Monaten ab angezeigtem Änderungsbeginn vollziehen kann, wenn die Landeszentrale der angezeigten Änderung innerhalb von drei Wochen ab Eingang widerspricht.