Am 25./26. März 2009 haben die Länder beschlossen, den Bedarf für Frequenzen aus Band III für eine bundesweite Bedeckung (1 Multiplex= ca. 15 bundesweite Programme) zur Nutzung für DAB+ bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Inzwischen hat die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Ausschreibung einen Netzbetreiber ausgewählt und der Media Broadcast GmbH die Genehmigung für den Aufbau eines bundesweiten Sendernetzes im DAB-Standard erteilt. Voraussichtlich Ende Oktober 2009 werden die Ministerpräsidenten der Länder die medienrechtliche Zuordnung für einen bundesweiten Multiplex an die Bedarfsträger beschließen. Damit ist der Weg zur Einführung von terrestrischem Digital Radio grundsätzlich frei.
Nach wie vor sind aber einige Grundsatzfragen zur Einführung von DAB+ offen und bedürfen einer schnellen Klärung. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte deshalb am 6. Oktober 2009 in Berlin wichtige Entscheidungsträger zu einem Forum eingeladen, um technische, finanzielle und ordnungspolitische Fragen zu klären. In den Referaten und Diskussionsbeiträgen wurde ersichtlich: Die Zukunft von Radio ist digital, sofern folgende Erkenntnisse und Erfordernisse berücksichtigt werden:
- 1. Digital Radio im Standard DAB+ und Internetradio sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich.
Terrestrisches DAB ist eine Broadcast-Technologie und damit in der Lage, immer und überall massenattraktive Programme mit sehr großer Hörerschaft kostengünstig zu verbreiten. Internetradio ist das Medium für Spezialangebote, um alle denkbaren Genres aus aller Welt empfangen zu können. Der terrestrische Empfang reichweitenstarker Programme über mobiles Internet ist auch bei hohen Datenraten nicht immer und überall in guter Qualität gesichert. Zudem steigen die Kosten bei hoher Nutzerzahl für den Anbieter stark an. Bei der Handy- oder Smartphone-Nutzung gibt es zu bedenken, einerseits die hohe Belastung des für eine solche Nutzung eigentlich nicht konzipierten Mobilfunknetzes sowie andererseits die Kosten der Datenflatrates für den mobilen Empfang, die für viele Nutzer zu hoch sind. Deshalb sind die Verbreitungstechnologien des Internets und des Mobilfunks nur mit Einschränkungen für Radio als Massenmedium geeignet und nur als Ergänzung zur DAB-Broadcast-Technologie sinnvoll.
- 2. DAB entwickelt sich in Europa zum einheitlichen Standard für Digital Radio.
In England, Dänemark, Norwegen, Belgien und der Schweiz wurden bereits DAB-Netze aufgebaut. Auch Frankreich startet mit dem Aufbau digitaler Netze und nutzt dabei DMB, das auf der DAB-Systemfamilie basiert. Damit ein einheitlicher europäischer Markt für DAB-Empfänger entstehen kann, haben die wichtigsten Marktbeteiligten Empfängerprofile definiert und vereinbart. Damit kann ein Hörer mit einem DAB-Empfangsgerät überall in Europa Digitalprogramme hören.
- 3. Die Automobilindustrie fordert eine schnelle Einführung von DAB.
Auch die Autoindustrie unterstützt die schnelle Einführung von DAB, um die Kunden- anforderungen zu erfüllen und die Zusatzfeatures von DAB+ wie Radiotext oder Farbdisplay anbieten zu können. Farbdisplays bieten zudem verbesserte Möglich- keiten für Textinformation, Programmführer (EPG) und Verkehrsinformationen auf TPEG-Basis. Es erscheint unrealistisch, wenn Deutschland sich von der Radio-Digitalisierung abkoppelt und künftig als einziges Land ausschließlich auf UKW setzt.
- 4. Neue KEF-Anträge von ARD und Deutschlandradio sind notwendig.
Nach der Zuordnung der technischen Kapazitäten an die Bedarfsträger sollten in einem ersten Schritt die öffentlich-rechtlichen Anstalten neue Anträge bei der KEF stellen, damit zunächst die vorhandenen finanziellen Mittel für die digitale Verbreitung der Programme von Deutschlandradio, Deutschlandfunk und das von der Politik beauftragte dritte Programm des Deutschlandradios „DRadioWissen“ freigegeben werden. Die Verbreitung im bundesweiten DAB-Netz ist auch wesentlich damit nicht ein Drittel der Kapazität ungenutzt und das Kostenmodell tragfähig bleibt.
- 5. Ausschreibung des bundesweiten DAB-Netzes durch die Landesmedienanstalten
Die Landesmedienanstalten sind aufgefordert, noch in 2009 die Ausschreibung der weiteren verfügbaren Kapazitäten des bundesweiten DAB-Multiplexes für die Nutzung privater Programmangebote vorzubereiten. Sie müssen dazu entsprechende konzeptionelle Vorarbeiten leisten und Kriterien für die gemeinsame Ausschreibung entwickeln. Denkbar ist dabei, einen Teil der Kapazitäten an bestehende bundesweite Programmanbieter zu vergeben und weitere Sendeplätze für neue Zielgruppenvollprogramme und Spartenangebote bereitzustellen.
- 6. Netzbetreiber muss Ausbauplan und Kosten für Anbieter offenlegen.
Der Netzbetreiber Media Broadcast ist aufgefordert, möglichst umgehend einen zeitlichen Ausbauplan für den Aufbau des bundesweiten DAB-Sendernetzes sowie ein Kostenangebot für die Nutzung der Netze durch die potenziellen Programmanbieter vorzulegen. Die Kosten sollten dabei ein Stufenmodell beinhalten, das in der Startphase den geringen Refinanzierungsmöglichkeiten der Sender Rechnung trägt und in dem Media Broadcast auch einen Teil des Risikos trägt.
- 7. Zur Finanzierung der Nutzung der DAB-Netze durch den Privatfunk ist eine Anschubförderung der DAB-Verbreitungskosten unabdingbar.
Die finanziellen Einstiegshürden in DAB sind für Privatradios sehr hoch. Deshalb ist eine Förderung der technischen Verbreitungskosten in der Startphase unabdingbar. Die notwendigen Mittel dazu sollten aus Einnahmen der digitalen Dividende, die im Frühsommer 2010 im Rahmen einer Versteigerung erlöst werden, finanziert und in einem Digitalisierungsfonds bereitgestellt werden. Die Landesmedienanstalten sind aufgefordert, im Benehmen mit der Politik und den Vertretern des privaten Rundfunks einen Finanzierungs- und Förderplan für die technischen Verbreitungskosten bei DAB+ zu entwickeln, der sowohl die bundesweite als auch die regionale Verbreitung beinhaltet.
- 8. Programmlicher Mehrwert von DAB+ muss erkennbar werden.
Digital Radio kann sich nur dann erfolgreich im Hörermarkt positionieren, wenn für die Hörer der programmliche Mehrwert durch eine Vielzahl zusätzlicher Angebote erkennbar wird und auch in ganz Deutschland nutzbar ist. Es bedarf eines verbindlichen ordnungspolitischen Rahmens, der die Einführung von Digital Radio unterstützt. Die Länder sollten deshalb einen gemeinsamen Fahrplan festlegen, der die Bedarfsträger verpflichtet, in einem flexiblen aber festen Zeitplan Digital Radio einzuführen. Einzelinteressen von Landesrundfunkanstalten, Landesmedienanstalten, Privatradios und anderen Beteiligten, die den Einführungsprozess immer wieder behindern, muss durch ein verbindliches Rahmenkonzept entgegengetreten werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten sich verpflichten, den Aufbau der Infrastruktur in den vereinbarten Schritten mitzutragen, Programme aufzuschalten und aktive Werbung beim Hörer zu betreiben.
- 9. Multinormchips und Digitalumstieg gesetzlich verankern
Um den Digitalisierungsprozess zu beschleunigen, muss die Bundesregierung die Industrie gesetzlich verpflichten, künftig nur noch Radiogeräte auf den Markt zu bringen, die Multinorm-Chips beinhalten und Digital Radio empfangen können. Des Weiteren ist ein realistisches gesetzliches Umstiegsszenario zu entwickeln, das ab einem bestimmten Zeitpunkt und Digitalisierungsgrad eine Abschaltung der analogen Netze vorsieht.
- 10. Zentrales DAB-Projektbüro zur Koordinierung der DAB-Einführung
Die Digitalisierung des Hörfunks ist für die Zukunftsfähigkeit der Gattung Radio von hoher Bedeutung und wird nicht zuletzt auch die Fähigkeit der politischen Instanzen beweisen, technische Innovationen trotz des komplizierten Meinungs- und Willensbildungsprozesses in Deutschland gemeinsam zu befördern. Bund, Länder, Landesmedienanstalten und Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollten deshalb ein gemeinsames Projektbüro gründen, um die in dieser Agenda genannten Essentials zur Einführung von Digital Radio in Deutschland zu initiieren, zu steuern und zu fördern.

