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Online-Artikel "tendenz"

Statements Jugendschutzaufsicht im Wandel

25 Jahre Privatfernsehen - Jugendschutzaufsicht im Wandel
So unterschiedlich die Erinnerungen und Zukunftsforderungen der Jugendschützer auch sind, die „tendenz“ zum Thema „Jugendschutzaufsicht im Wandel“ befragt hat, in einem Punkt sind sich alle einig: Der Jugendschutz ist angesichts des technischen Wandels und der konvergenten Medienwelt in den letzten 25 Jahren wesentlich schwieriger und komplexer geworden.

Dieter Czaja Jugendschutzbeauftragter RTL und Vorsitzender des Vorstands der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)

Dieter Czaja Gerade kündigen die großen Gerätehersteller Philips, Panasonic und Samsung an, dass in den nächsten Monaten die ersten TV-Geräte mit Internetzugang in den Handel kommen. Das wurde möglich, da inzwischen Millionen Haushalte DSL-Zugang zum Internet haben. Angeboten werden wohl Fernsehgeräte mit einer speziellen Internettechnologie, die zunächst Abruf-Videos von YouTube u. a. Plattformen, aber auch die Internetseiten von BILD oder „Kicker“ enthalten. Der Zugang erfolgt ohne Maus und Tastatur über die Fernbedienung. Damit wird die Konvergenz der Medien, von der wir zwar seit einiger Zeit reden, nun auch für den Fernsehzuschauer greifbar. Alle Beteiligten an unserem Jugendmedienschutzsystem müssen angesichts der Konvergenz und den neuen technischen Verfügbarkeiten überlegen, wie wollen wir uns vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entwicklungen aufstellen? Sind die gewachsenen Strukturen und die Ausrichtung der gesetzlichen Vorgaben, der Aufsicht und der Selbstkontrollen an den Vertriebswegen entlang noch zeitgemäß? Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde 2003 ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung getan. Nun sechs Jahre später sollten weitere Schritte folgen. Wir müssen aus meiner Sicht über ein einheitliches, transparentes Jugendschutzbewertungssystem nachdenken, dabei können wir ja auf der weithin bekannten Systematik der FSK aufbauen. Ob Kinospielfilm, DVD, Fernsehsendung, Video On Demand, Onlinespiel, Handy -TV etc., gleiche Inhalte sollten in allen Vertriebswegen ein einheitIiches Label bekommen, das idealer weise nicht nur eine Altersgrenze enthält. Organisatorisch wünsche ich mir am Ende des Weges ein Gesetz, eine einheitliche vom Staat bestellte Aufsicht und eine Selbstkontrollorganisation. Unsere Zuschauer werden es nicht verstehen, wenn der gleiche Inhalt je nach Kommunikationskanal unterschiedlich bewertet wird. Jugendschutz wird auch nicht besser durch ausgefeilte technische Systeme, es wird immer Möglichkeiten geben, Sperren zu umgehen. Die Aufsicht und die Selbstkontrollen müssen die Anbieter unterstützen und befähigen, Vorgaben einheitlich umzusetzen. Eltern müssen das System überschauen und verstehen können. Wir müssen sie im Programm stärker ansprechen und einbeziehen. Nur mit den Eltern können wir die Kinder vor schädlichen Einflüssen schützen. Schließlich wünsche ich mir, dass das System wieder transparenter wird. Als ich 1989 bei RTL begonnen hatte, nahm übrigens noch ein Vertreter des privaten Rundfunks an den Sitzungen des Arbeitskreises Jugendschutz der Landesmedienanstalten teil und die Protokolle wurden auch den Sendern zugestellt. Heute erfahren wir immer wieder zuerst über Pressemitteilungen von der Arbeit der Aufsicht. PS: Die Entwicklung vom ersten RTL-Slogan „ erfrischend anders“ bis zum aktuellen Claim „Mein RTL“ zeigt übrigens, das RTL längst nicht mehr von der Provokation lebt, sondern von der emotionalen Nähe zu seinen Zuschauern.

Verena Weigand, Leiterin der Stabsstelle der Kommission für Jugendmedienschutz

Verena Weigang Heute gibt es die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Aber zur Geburtsstunde des Privatfernsehens vor 25 Jahren gab es in Sachen Jugendschutzaufsicht im Fernsehen nur ein großes schwarzes Loch. Doch schnell war klar, dass sich das Privatfernsehen nicht von alleine an Jugendschutz-Regeln halten würde. Deshalb hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) im Dezember 1987 einen „Arbeitskreis Jugendschutz“ beschlossen – übrigens unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, der nun schon in der zweiten Amtsperiode KJM-Vorsitzender ist. Ein Vergleich der Protokolle dieses „Arbeitskreises Jugendschutz“ der DLM (konstituiert im Januar 1988) und der KJM (seit April 2003) macht drei Dinge deutlich: Erstens, wie viel Aufbauarbeit die Landesmedienanstalten damals geleistet haben. Zwei Tagesordnungspunkte aus der 6. Sitzung des Arbeitskreises Jugendschutz der DLM vom Juni 1988 illustrieren das: „Benennung der Jugendschutzvertreter der privaten Rundfunkveranstalter“ (heute sind sie selbstverständlich und haben teilweise ganze Teams um sich) oder auch „Anträge zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen“ („Sendezeitgrenzen“ war damals für die Veranstalter ein Fremdwort). Zum zweiten macht einem die Lektüre der Protokolle nochmals bewusst, in welch immensem Umfang die Jugendschutz-Problematik – und damit auch das Jugendschutz-Bewusstsein – gewachsen ist. Beispiele? „Gespräch zur verstärkten Zusammenarbeit von FSF und FSM“, „Zehn Jahre Vorsperre“ oder „Jugendschutz im Teletext“ – um nur drei Punkte aus aktuellen KJM-Sitzungen zu nennen. Drittens stellt man bei dem Vergleich auch fest: Der Kern der Jugendmedienschutz-Problematik ist kein essenziell neuer. Heute wie vor 25 Jahren geht es um den Balanceakt zwischen Kunst- und Informationsfreiheit auf der einen und der Verantwortung Kindern und Jugendlichen gegenüber auf der anderen Seite. Und noch eins: Auch die Kritik am Jugendschutz hat sich nicht grundlegend geändert. Mal sind wir zu lasch, dann wieder zu streng. Je nachdem, aus welcher Perspektive die Kritik kommt. Und je nachdem, ob das öffentliche Bewusstsein für die Problematik gerade mehr oder weniger sensibilisiert ist.

Carola Witt, Jugendschutzbeauftragte NDR und Vorsitzende des Arbeitskreises der Jugendschutzbeauftragten der ARD und des ZDF

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft und bedürfen unseres besonderen Schutzes. Der Jugendmedienschutz in Deutschland dient dem einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Medienangeboten, die ihre Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie vor Angeboten, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. Er weist in Deutschland ein sehr hohes Niveau auf und hat sich - insbesondere durch die Novelle des gesetzlichen Jugendmedienschutzes im Jahr 2003 - noch einmal grundsätzlich verbessert. Allerdings wird er im Hinblick auf die rasante Entwicklung der Medien und deren fortschreitender Verschmelzung auch immer komplexer und schwieriger. Das Internet zum Beispiel verbreitet jugendgefährdende Inhalte in einer Qualität und Quantität, die weit über das hinausgeht, was wir in Hörfunk und Fernsehen finden. Sendezeitbegrenzungen werden, außer bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die sich hierzu ausdrücklich in ihren Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes verpflichtet haben, bei Telemedien praktisch nicht vorgenommen. Jugendmedienschutz muss daher auch Eltern und alle an der Erziehung der Kinder und Jugendlichen Mitgestaltenden und Prägenden darin unterstützen, eine sinnvolle Nutzung der Medien zu gewährleisten. Jugendmedienschutz muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Er ist nicht mehr nur durch Gesetze reglementierbar. Zur Umsetzung eines wirksamen Jugendmedienschutzes ist die Förderung und Stärkung von Medienkompetenzen in Kindergarten, Schule und der Jugendarbeit erforderlich. Sowohl für die öffentlich-rechtlichen als auch für die privaten Rundfunkveranstalter gelten materiellrechtlich die gleichen Regeln. Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt nicht dem Zwang der Gewinnmaximierung durch Quotenoptimierung. Bei privaten Rundfunkanstalten ist der ökonomische Druck systemspezifisch. Dass es deshalb unterschiedliche Aufsichtsorgane gibt, ist sachgerecht und konsequent. Nur zusammen und im Dialog können alle am Jugendmedienschutz beteiligten und interessierten Instanzen das gemeinsame Ziel schützen und fördern. Dies gilt um so mehr in wirtschaftlich schwierigen Zeiten in denen die Versuchung groß zu sein scheint, die Grenzen der Rundfunkfreiheit und des Jugendschutzes im Interesse der Einschaltquoten auszutesten. Die unterschiedliche Einstufung eines Films für das Abendprogramm, kann bei den Privaten einen Unterschied in Millionenhöhe in Bezug auf die Werbeeinnahmen ausmachen. Der Jugendschutz darf nicht für medienpolitische Zwecke instrumentalisiert werden.

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