- Termin: Donnerstag, 11. März 2010
- Zeit: 13.00 c.t - 17.00 Uhr
- Ort: BLM, großer Sitzungssaal
Die Entwicklungen des Rechts sind an den Zielen zu messen. Das gilt für das materielle Rundfunkrecht ebenso wie für die Aufsichtsstrukturen.
Der Rundfunkbegriff entscheidet über die Frage, welche zur Meinungsbildung geeigneten elektronischen Massenkommunikationsmittel Qualitäts- und Vielfaltsanforderungen genügen müssen. Entspricht die Rechtsentwicklung noch den Vorgaben der Verfassung? Bundesweite Verbreitung entzieht den Rundfunk nicht dem Landesrecht. Welche Grenzen die Landesverfassungen der Zentralisierung von Aufsichtsstrukturen ziehen, ist ein zunehmend diskutiertes Thema.
Das medienrechtliche Symposion bietet einem hochkarätigen Publikum die Plattform, fundierte Vorträge renommierter Wissenschaftler zu aktuellen Rechtsfragen zu diskutieren.

