- Termin: Donnerstag, 16. Oktober 2008
- Zeit: 10.30 - 16.00 Uhr
- Ort: BLM, großer Sitzungssaal und Foyer
Anfang Juli hat der Medienrat der BLM beschlossen, die Fernsehsatzung dahingehend zu ändern, dass auch reine Web-TV Angebote, welche die Rundfunkmerkmale Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft aufweisen und bei denen zeitgleich mehr als 500 Zugriffe möglich sind, einer Genehmigung bedürfen. Obwohl die BLM damit lediglich geltendes Recht umgesetzt hat, wonach Rundfunkangebote unabhängig von ihrem technischen Verbreitungsweg eine Genehmigung benötigen, hat diese Entscheidung in der Folge zu einer ebenso heftigen wie ungeordneten Diskussion geführt.
Während Verleger reklamierten, dass entsprechende Verlagsangebote grundsätzlich unter den Begriff „elektronische Presse“ fallen würden und damit keinerlei Genehmigung brauchen, sagten Web-TV-Anbieter und entsprechende Plattformbetreiber als Folge der neuen Regelung das Ende der digitalen Wirtschaft in Deutschland voraus. Kritische Blogger wiederum mutmaßten, es sei ein spezifisch bayerisches Anliegen, das globale Internet zu kontrollieren. Es gab allerdings auch Stimmen wie die der Chefin der Senatskanzlei Berlin, die der BLM bestätigten, grundsätzlich auf dem richtigen Weg zu sein.
Der BLM selbst geht es darum, die Diskussion um die rechtliche Behandlung von Rundfunkangeboten im Internet weiter zu führen, denn auch wir sehen durchaus die Problematik, welche die derzeitige Rechtslage mit sich bringt. Deshalb haben wir uns entschlossen eine Veranstaltung zum Thema „Quo vadis Rundfunkregulierung im Internet?“ durchzuführen, in der alle betroffenen Parteien ihre Sicht zu diesem wichtigen Thema darlegen zu können.
Dazu möchten wir Sie herzlich einladen.

