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Rundfunk als öffentliche Aufgabe

Veranstaltung von LfM und BLM

  • Datum und Zeit:
    29. Mai 2008, 10.00 Uhr - 15.00 Uhr
  • Ort:
    Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen
    Hiroshimastr. 12 - 16, 10785 Berlin 

Fernsehen und Hörfunk gehören auch in der digitalen Medienwelt zu den am meisten genutzten Medien. Insbesondere das Fernsehen hat seinen dominierenden Stellenwert als Faktor der Meinungsbildung nicht verloren. Rund 25 Jahre nach Einführung des privaten Rundfunks haben sich die Gewichte allerdings verschoben.
Die informationsorientierten Programme der öffentlich-rechtlichen Sender erreichen überwiegend die älteren Nutzer, während die jüngeren Zuschauer vor allem die eher unterhaltungsorientierten Privatsender nutzen.
Die spezifische Nutzungssituation erfordert den Blick auf das gesamte Programmangebot im dualen System. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner viel beachteten Grundsatz-Entscheidung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund funks im September 2007 einmal mehr auf die Defizite einer reinen  Marktsteuerung hingewiesen und die Notwendigkeit von spezifischen Regelungen für das gesamte Rundfunksystem deutlich gemacht. Rundfunk als öffentliche Aufgabe ist somit nicht einseitig Sache des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gilt zumindest abgestuft auch für private Programme. Die öffentliche Förderung privater  Lokalrundfunkprogramme in der Schweiz sowie die Pläne für eine Förderung privater Programme in Großbritannien zeigen, dass es in anderen europäischen Ländern bereits übergreifende Modelle gibt oder diskutiert werden.
Vor diesem Hintergrund sind die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) der Auffassung, dass die Diskussion über die öffentliche Aufgabe von Rundfunk umfassender geführt werden muss.

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