- Datum und Zeit:
18.10.2007, 10.00 - 17.00 Uhr - Ort:
BLM, großer Sitzungssaal
Gehört der Rundfunk zur Wirtschaft oder zur Kultur? Sind die Länder zuständig oder der Bund oder der europäische Gesetzgeber?
Kunst und Kultur benötigen wirtschaftliche Grundlagen. Ein Kunstwerk ist auch Wirtschaftsgut. Gleichwohl genießt der Künstler besondere Freiheiten, ohne die er seine Kunst nicht schaffen kann. So ist es keine Frage, dass informierende und unterhaltende Rundfunkprogramme zugleich Dienstleistungscharakter haben. Dennoch bleiben sie Teil der Kultur und die Ordnung der Rundfunklandschaft Teil der Ausgestaltungsbefugnis des Rundfunkgesetzgebers.
An der Trennlinie zwischen Rundfunkorganisation und Marktteilnahme mag die Grenze zwischen Rundfunkrecht und Wirtschaftsrecht verlaufen. Wie weit sich beide Bereiche gegenseitig beeinflussen, ist im Einzelfall immer wieder schwierig zu beantworten.
Beim 10. BLM-Symposion Medienrecht soll nach Grundsatzreferaten zur deutschen Rechtslage auch der europarechtliche Teil einer genauen Betrachtung unterzogen.

