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Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)

Die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland sind für die Zulassung und Aufsicht sowie den Aufbau und die Fortentwicklung des privaten Hörfunks und Fernsehens in Deutschland zuständig.

Seit Inkrafttreten des 10. Rundfunkstaatsvertrages am 01.09.2008 erfolgt die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten innerhalb der ALM über die

  • Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
  • Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)
  • Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
  • Gesamtkonferenz (GK)

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fungiert als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Internet). Dieser Kommission gehören neben Vertretern aus Landes- und Bundeseinrichtungen sowie Wissenschaft und Justiz, ernannt von Bund und Ländern, sechs Vertreter (Direktoren) der Landesmedienanstalten an.

Zur Sicherung der Meinungsvielfalt prüft die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) die Beteiligungen verschiedener Mediengruppen an den Sendern.
 
Detaillierte Informationen sind der alm-Website, die Sie über unseren "Mehr zum Thema"-Link erreichen, zu entnehmen.

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