Wie die privaten Programmangebote in den verschiedenen Regionen Bayerns organisiert werden, regelt die BLM. Sie entscheidet, welcher Bewerber Frequenzen oder Kabelkanäle zu welchen Sendezeiten nutzen darf.
Die Landeszentrale kann laut Rundfunkstaatsvertrag auch die bundesweite Ausstrahlung von Radio- und Fernsehangeboten via Satellit genehmigen.
Für TV-Angebote, die über das Internet verbreitet werden, gilt ein abgestuftes Regulierungsverfahren. Webradios aus Bayern zeigen ihr Programm bei der BLM an.
Ist eine lokale Hörfunk- oder Fernsehfrequenz in einer bestimmten Region frei, erfolgt in der Regel eine öffentliche Ausschreibung.
Voraussetzungen einer Ausschreibung
- Interessenten müssen ihre Bewerbung bis zu einer bestimmten Frist abgeben
- Das geplante Programmangebot sollte einen Beitrag zur Meinungsvielfalt und zur Ausgewogenheit der Programme leisten.
- Enthalten sein muss ein angemessener Anteil an Beiträgen mit kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Elementen.
- Der Bewerber muss eigenproduzierte Sendungen genauso wie inländische Produktionen angemessen berücksichtigen.
- Die Bewerbung muss einen Wirtschaftsplan (finanzielle Ausstattung), ein Programmschema sowie Angaben zur Personalplanung enthalten, damit die Durchführung des Sendebetriebs garantiert ist.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt das Verfahren der Programmorganisation durch die BLM. Die Bewerbungen werden nach den rechtlichen Bestimmungen durch die Fachabteilungen in der BLM geprüft. Dann bekommen der Hörfunk- bzw. der Fernsehausschuss des Medienrats einen Organisationsvorschlag. Schließlich wird das Ergebnis dem Medienrat zur Zustimmung vorgelegt. Der Medienrat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Genehmigung, die in der Regel für acht Jahre ausgesprochen wird. Sie kann nach Ablauf verlängert werden, wenn nicht wichtige Gründe für eine Neuverteilung der Sendezeit sprechen.

