Das Kabel hat nach wie vor einen hohen Stellenwert und hohen Verbreitungsgrad in Deutschland bzw. in Bayern. Viele Kabelnetzbetreiber investieren
auch zukünftig in den Ausbau und die technische Aufrüstung des Breitbandkabels, um Fernsehen, Telefonie und Internet im so genannten Triple Play anzubieten.
Die BLM ist laut Bayerischem Mediengesetz und der Kanalbelegungssatzung für die Belegung von 16 Kabelkanälen mit in analoger Technik verbreiteten
Fernsehprogrammen und Telemedien zuständig.
Von den 16 Fernsehkanälen sind jeweils acht für öffentlich-rechtliche und acht für private – darunter ein Telemedium – vorgesehen. Bei der Belegung von Kabel kanälen mit digital verbreiteten Fernsehpro grammen liegt die Entscheidung
weitgehend beim Kabelnetz betreiber. Ein Drittel der für digitalen Rundfunk zur Verfügung stehenden technischen Kapazitäten müssen Plattformanbieter
jedoch für bestimmte Programme reservieren, z.B. für regionale bzw. lokale TV-Angebote, für Privatsender, die Fernsehfenster enthalten, und für öffentlich-rechtliche Programme.

