Die Achtung der Menschenwürde ist das höchste Gut unserer Verfassung. Rundfunksendungen dürfen die Menschenwürde nicht verletzen und müssen die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer achten.
Im Rahmen der Programmbeobachtung überprüft die BLM, ob die Programmgrundsätze, Jugendschutzbestimmungen und Werberegeln sowie die genehmigten Programmkonzepte eingehalten werden. Die Programmverantwortung der BLM umfasst alle von ihr genehmigten lokalen, landesweiten und bundesweiten Radio- und Fernsehangebote. Da insgesamt weit mehr als 100 Programme beaufsichtigt werden, erfolgt deren Beobachtung nach dem Prinzip der regelmäßigenStichprobe und aufgrund von Beschwerden.
Die Veranstalter sind verpflichtet, ihre Sendungen mindestens zwei Monate zu archivieren. In regelmäßigen Abständen fordert die BLM Sendemitschnitte von mehreren Tagen an. Darüber hinaus kann bei der Programmbeobachtung von Radio- und Lokalfernsehangeboten auf fast alle Sender online zugegriffen werden. Geschulte Codierer erstellen eine Inhaltsanalyse des Materials, die unter anderem Thema, Beitragsart, Art und Inhalt der Werbung sowie die Länge aller Programmelemente erfasst.

