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Die Finanzierung der BLM

Im Rundfunkstaatsvertrag ist festgelegt, dass zwei Prozent der Rundfunkgebühren für "Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten einschließlich hierfür notwendiger planerischer, insbesondere technischer Vorarbeiten" verwendet werden können.
Die BLM erhält einen entsprechenden Anteil der in Bayern anfallenden Rundfunkgebühren. Da die BLM, im Unterschied zu den anderen Landesmedienanstalten, der öffentlich-rechtliche Träger der privaten Rundfunkangebote in ihrem Zuständigkeitsbereich ist, darf sie diese Mittel auch zur Finanzierung ihrer übrigen im BayMG festgelegten Aufgaben verwenden (§ 63 RStV).

BLM-Wirtschaftsplan 2010 in Mio

*1) Beitrag wird zwar von BLM bei bundesweiten Fernsehanbietern erhoben, geht aber ungekürzt an die bayerischen Fernsehfensteranbieter*2) Kosten für Organe (Medienrat, Verwaltungsrat, KEK, KJM, KDLM), Zusammenarbeit mit anderen Landesme

*1) Beitrag wird zwar von BLM bei bundesweiten Fernsehanbietern erhoben, geht aber ungekürzt an die bayerischen Fernsehfensteranbieter
*2) Kosten für Organe (Medienrat, Verwaltungsrat, KEK, KJM, KDLM), Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten, Kosten des Gebühreneinzugs, sonstiger betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen
*3) 70% der Aufwendungen für Veranstaltungen (MEDIENTAGE MÜNCHEN, Lokalrundfunktage, BLM-Hörfunk-u. Lokalfernsehpreis, Augsburger Mediengespräche, BLM-Forum)
*4) unmittelbare Förderung 0,8 Mio (Funkanalyse Bayern, AG.MA, GfK-TV-Forschung); mittelbare Förderung 0,3 Mio (Programm- und Marktstudien)
*5) mittelbare Förderung durch BLM-Workshops, Förderung von Ausbildungseinrichtungen sowie Aus- und Fortbildungskanälen
*6) Einnahmen aus Förderung aus dem Staatshaushalt des Freistaats Bayern, die für die Verbreitung und Herstellung betrauter lokaler TV-Programme bestimmt sind, einschließlich BLM-Anteil von 0,5 Mio.

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