Einspeisung von ORF 1 und ORF 2
Die Weiterverbreitung der Programme des Österreichischen Rundfunks (ORF) in bayerische Kabelanlagen ist prinzipiell zulässig. Eine Einspeiseverpflichtung besteht für die Programme des ORF 1 und ORF 2 jedoch nicht, da diese ausschließlich für das österreichische Gebiet gesendet werden.
Grundsätzlich muss der ORF nachweisen können, dass der Weiterverbreitung Urheberrechte Dritter nicht entgegenstehen (Art. 35 Abs. 2 BayMG). Derzeit werden die Programme ORF 1 und ORF 2 in grenznahen Gebieten ins analoge bayerische Kabelnetz der Kabel Deutschland eingespeist.
Zwar werden die Programme ORF 1 und ORF 2 digital über Satellit verbreitet. Allerdings werden diese Programme aus den genannten urheberrechtlichen Gründen lediglich verschlüsselt ausgestrahlt, wobei der ORF die für die Entschlüsselung notwendigen Smart-Cards nur an österreichische Staatsbürger ausgibt. Lediglich das Programm ORF 2 Europe, das digital via Satellit verbreitet wird, ist frei empfangbar. Hierbei handelt es sich um das Programm ORF 2 ohne die Sendungen und Filme, für die der ORF nur die Urheberrechte für Österreich hat.

