Im Unterschied zu den anderen Bundesländern schreibt die Bayerische Verfassung vor, dass Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann (Artikel 111a).
Um dem gerecht zu werden, wurde am 1. April 1985 die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gegründet. Sie fungiert als öffentlich-rechtlicher Träger, in dessen Verantwortung die privaten Anbieter (alle privaten Hörfunk- und Fernsehsender) ihre Angebote einbringen. Die BLM wurde als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München gegründet und hat das Recht der Selbstverwaltung in der Form eines verfassungsrechtlich verbürgten Autonomiebereichs, den sie frei von staatlicher Beeinflussung ausfüllen darf. Sie unterliegt lediglich einer eingeschränkten Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst. Ihre Haushaltsführung prüft der Bayerische Oberste Rechnungshof.

