Der Jugendschutz ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang (Art. 5 Abs. 2 GG) und in der bayerischen Verfassung als staatliche Aufgabe definiert.
Wie wichtig diese Aufgabe aus Sicht der Gesellschaft ist, zeigen die Diskussionen über die Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder und Jugendliche, in deren Alltag die Bedeutung von Medien stark zugenommen hat. Zum Leitmedium Fernsehen ist das Internet und mit ihm neue Gefahren wie z.B. pornografische Inhalte hinzu gekommen. Der Jugendschutz in den Medien nimmt daher eine immer bedeutendere Stellung ein.
Die BLM beobachtet die von ihr genehmigten Rundfunkangebote auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Seit Inkrafttreten des JMSTV am 1. April 2003, ist die BLM auch für die medienrechtliche Aufsicht der in Bayern ansässigen Internet-Anbieter zuständig.


