Vorabkontrolle des Programms der bei der BLM zugelassenen Sender
Anhand von Programmvorschauen erfolgt im Vorfeld der Ausstrahlung von Sendungen eine Vorabkontrolle. Ihr Ziel ist es, potenzielle Verstöße bereits vor Ausstrahlung zu verhindern.
Dabei werden beispielsweise sämtliche Spielfilme berücksichtigt, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Altersfreigabe erhalten haben. Diese Filme werden daraufhin überprüft, ob ihre geplante Platzierung gemäß der jeweiligen Altersfreigaben erfolgt ist. Sollen die Filme zu früheren Zeitpunkten ausgestrahlt werden als durch die originäre Altersfreigabe möglich, wird im Rahmen der Vorabkontrolle durch die BLM sichergestellt, dass die Filme entweder eine Herabstufung durch die FSK oder eine Ausnahmegenehmigung durch die KJM erhalten haben.
Da die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) mittlerweile von der KJM als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle i.S.d. 19 JMStV anerkannt worden ist, kann auch sie Ausnahmegenehmigungen für frühere Ausstrahlungszeiten erteilen. So wird bei jedem Film mit einer FSK-Freigabe, der vor der gesetzlich vorgeschriebenen Sendezeit ausgestrahlt werden soll, zusätzlich überprüft, ob eine Ausnahmegenehmigung der FSF vorliegt.
Darüber hinaus werden Spielfilme und Serien ohne FSK-Freigabe anhand des Ankündigungstextes daraufhin geprüft, ob unter Jugendschutzgesichtspunkten Bedenken bezüglich einer Ausstrahlung zu der geplanten Sendezeit bestehen.
Nachträgliche Überprüfung von Sendungen
Zudem werden die bei der BLM genehmigten Sender einer fortlaufenden Programmbeobachtung unterzogen. Bei der nachträglichen Überprüfung von Sendungen werden Spielfilme und sonstige Sendungen, die der FSK nicht vorgelegen haben, die aber aufgrund des Titels oder Ankündigungstextes problematische Inhalte vermuten lassen, aufgezeichnet und gesichtet. Diese werden bezüglich jugendschutzrelevanter Aspekte einer Vorbewertung unterzogen.
Im Falle der digitalen Anbieter Premiere und MGM erfolgt neben der inhaltlichen Überprüfung des Programms auch die Kontrolle der Jugendschutzvorsperre, durch deren Verwendung für digital verbreitete Programme des privaten Fernsehens Sendezeiten erlaubt sind, die vom JMStV abweichen.
Des Weiteren wird bei Spielfilmen die Einhaltung der Schnittauflagen überprüft, die Voraussetzung für eine niedrige FSK-Freigabe waren und damit den Anbietern die Möglichkeit eröffneten, die Filme vor der für die originäre Altersfreigabe zulässigen Sendezeit auszustrahlen. Weiterhin wird bei Filmen, deren Originalfassungen von der BPjM indiziert wurden, überprüft, ob sie im Fernsehen in einer bearbeiteten Fassung ausgestrahlt wurden, die von der BPjM als nicht mehr inhaltsgleich bewertet wurde.
Seit In-Kraft-Treten des JMStV beobachtet die BLM, ob sich eine Verschärfung der Platzierungspraxis der Sender feststellen lässt. Dabei wird der Fokus vornehmlich auf das Tagesprogramm gerichtet. Relevant sind hier vor allem Filme, die nicht von der FSK bewertet wurden sowie Filme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Programmbeobachtung der BLM liegt auf neuen Unterhaltungsformaten wie Psychoshows, Casting-Shows, so genannten Real-People-Soaps oder Extremshows.
Neben der laufenden Programmbeobachtung sichtet die BLM im Nachgang zu Zuschauerbeschwerden die entsprechenden Sendungen und bewertet diese hinsichtlich jugendschutzrechtlicher Bestimmungen. Wird ein Verdacht auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV festgestellt, leitet die BLM den Fall zur Prüfung an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) weiter. Die KJM entscheidet dann, ob ein Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV vorliegt.

