Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) regeln die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Filmveranstaltungen und die Abgabe von Videokassetten und anderen Bildträgern sowie Computerspielen (seit 1. April 2003) an die jeweilige Altersgruppe. Sie sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgeschrieben und bilden auch die Grundlage für die Festlegung der Sendezeit von Spielfilmen im Fernsehen :
- 1. “Freigegeben ohne Altersbeschränkung”
- 2. “Freigegeben ab sechs Jahren”
- 3. “Freigegeben ab zwölf Jahren”
- 4. “Freigegeben ab sechzehn Jahren”
- 5. “Keine Jugendfreigabe”

