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Geschlossene Benutzergruppen

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag  dürfen bestimmte unzulässige Inhalte, nämlich einfache Pornographie und andere jugendgefährdende Angebote, ausnahms­weise in geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden, wenn sicherge­stellt ist, dass nur Erwachsene dazu Zugang haben. Dafür sind nach den von der KJM festgelegten Eckwerten zwei Schritte notwendig: eine Volljährigkeitsprüfung mittels persönlichem Kontakt (Face-to-Face-Kontrolle) und die anschließende Authentifizierung (z.B. Pincode, Passwort etc.) beim einzelnen Nutzungsvorgang. Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit können Unternehmen ihre Altersverifikationssysteme zur Umsetzung der geschlossenen Benutzergruppe von der KJM bewerten lassen.

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