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Indizierung

Auf die Liste jugendgefährdender Medien werden Schriften, Filme, Videokassetten, DVDs, Video- und Computerspiele sowie Internet-Seiten (Telemedien) gesetzt, die jugendgefährdend sind. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende oder zu Gewalttätigkeit, Verbre­chen oder Rassenhass anreizende Medien. Wenn diese Medien auf dem Index stehen, dürfen sie nicht mehr vertrieben und beworben werden. Zuständig für die Indizierung ist die Bundes­prüf­stelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Bei Telemedien holt die BPjM vor einer Entscheidung die Stellungnahme der KJM ein. Die KJM kann aber auch selbst Indizierungsanträge bei der BPjM stellen.
 

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