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Unzulässige Angebote

Unzulässig  gemäß § 4 JMStV sind Angebote mit folgenden Inhalten (Auswahl):

  • Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • Aufstachelung zum Rassenhass
  • Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden
  • Pornographie
  • Kriegsverherrlichung
  • Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich
    geschlechtsbetonter Körperhaltung (auch bei virtuellen Darstellungen)
  • Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind.


    Folgende Kriterien sind für die Beurteilung einer Verletzung der Menschenwürde relevant:
     
  • Degradierung einer Person oder Personengruppe zum Objekt
  • Darstellung einer Person in einem Zustand, in dem sie ihre Handlungen nicht mehr steuern kann
  • Herabwürdigung einer Person in der Art und Weise der Darstellung 
  • Verunglimpfung und Diskriminierung von Minderheiten durch die Art der Darstellung

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