Seit dem 1. April 2003 ist der Jugendschutz im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) neu geregelt. Für die einheitliche Medienaufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig. Dadurch wird gewährleistet, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien auch derselben Aufsicht unterliegen.
Der JMStV folgt dem Leitprinzip der "regulierten Selbstregulierung“ mit dem Ziel, die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter zu stärken. So sollen z.B. im Fernsehen problematische Inhalte bereits im Vorfeld der Ausstrahlung sog. Selbstkontrolleinrichtungen vorgelegt werden. Diese Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle müssen von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt werden.
Die KJM, unter dem Vorsitz von BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, dient der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

