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weitere Einrichtungen

  • jugendschutz.net

    Die Länder übergreifende Stelle wurde 1997 von den Jugendministern als gemeinsame Einrichtung aller Bundesländer gegründet und ist organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. Jugendschutz.net überprüft Angebote im Internet, die entweder im Rahmen der allgemeinen Beobachtung oder aufgrund von Beschwerden aufgefallen sind. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des JMStV weist jugendschutz.net den Anbieter darauf hin und informiert die KJM sowie die jeweilige Freiwillige Selbstkontrolle, wenn der Anbieter Mitglied einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung ist.
    www.jugendschutz.net

  • Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

    Die BPjM ist für die Indizierung von Printmedien, Trägermedien (u.a. Videos, DVDs, CD-Roms und Computerspiele) sowie Telemedien (Internet) zuständig, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder deren Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Durch die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien unterliegen diese Medien bestimmten Vertriebs- und Werbebeschränkungen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind.
    Die BPjM arbeitet eng mit der KJM zusammen und tauscht Informationen aus. Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) nimmt die KJM zu Indizierungsanträgen von Telemedien bei der BPjM Stellung, die die BPJM bei ihrer Entscheidung maßgeblich berücksichtigen muss. Darüber hinaus kann die KJM bei Internet-Angeboten auch selbst die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien bei der BPjM beantragen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.
    www.bundespruefstelle.de

  • Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)

    Die FSF ist eine Selbstkontrolleinrichtung privater Fernsehsender. Mitglieder der FSF sind derzeit 13 private Fernsehveranstalter. Aufgabe der FSF ist die Prüfung von Fernsehbeiträgen auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und Programmgrundsätzen. Voraussetzung dafür ist die freiwillige Vorlage dieser Beiträge  vor der Ausstrahlung.
    Die FSF wurde ab 01. August 2003 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von der KJM anerkannt.
    www.fsf.de

  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)  

    Die FSM wurde 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet. Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen. Die KJM hat die FSM unter der Bedingung anerkannt, dass die FSM die vorgelegte Verfahrensordnung umgestaltet, indem sie sich insbesondere zur Dokumentation ihrer Prüfungen verpflichtet und sicherstellt, dass die KJM über laufende Verfahren und Maßnahmen informiert wird.
    www.fsm.de

  • Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

    Die FSK ist eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Im Zentrum ihrer Arbeit stehen Altersfreigabeprüfungen für Kinofilme, Videos und weitere Bildträger (DVD etc.), die für die öffentliche Vorführung und Verbreitung in Deutschland vorgesehen sind. Die Altersfreigaben (Achtung: Link auf Grundbegriffe zu Altersfrei­gaben) regeln die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Filmveran­staltungen sowie die Abgabe von Bildträgern und Computerspielen an die jeweilige Altersgruppe.
    http://www.spio-fsk.de

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