Der Ablauf der Prüfverfahren jugendschutzrelevanter Inhalte in Rundfunkangeboten und Telemedien lässt sich in verschiedene Schritte untergliedern, für die unterschiedliche Institutionen zuständig sind.
Der erste Schritt ist die Beobachtung bzw. Ermittlung jugendschutzrelevanter Angebote. Im Fernsehen sind dafür die Landesmedienanstalten im Rahmen ihrer Programmbeobachtung zuständig, für das Internet übernimmt diese Aufgabe vor allem jugendschutz.net.
Anschließend erfolgt die Überprüfung und Beurteilung möglicher Verstöße, die entweder durch Beschwerden oder im Rahmen der Programm- bzw. Internetbeobachtung aufgefallen sind. Für diese Überprüfung und Bewertung ist die KJM zuständig.
Die KJM stellt fest, ob die geprüften Rundfunk- bzw. Internetangebote gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen und beschließt entsprechende Maßnahmen (Beanstandungen, Bußgeld etc.).
Für die Durchsetzung und Überwachung dieser Maßnahmen sorgt im letzten Schritt wieder die zuständige Landesmedienanstalt.

