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Programmaufsicht

Rundfunk wird in Bayern ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft durch die Landeszentrale betrieben (Art. 111 a). Das Bayerische Mediengesetz überträgt ihr daher zur Erfüllung dieser Forderung einen vielfältigen Aufgabenkatalog. Die Programmverantwortung und - aufsicht der BLM umfasst alle von ihr genehmigten lokalen, landesweiten und bundesweiten Radio- und Fernsehprogramme. Sie sorgt hierbei u.a. für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, wacht über Meinungsvielfalt und Qualität der Rundfunkprogramme und fördert diese mittels programmlicher Konzepte. Auch der Jugendschutz spielt dabei eine immer größere Rolle.

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Werbung

Zur Programmaufsicht gehört auch die Überprüfung der Einhaltung der Werberegeln.

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Fernsehbeobachtung

Interessiert Sie, wie die Fernsehbeobachtung in der Praxis abläuft?

 

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