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Anforderungen und Methoden der Hörfunkbeobachtung

Im Rahmen ihrer Programmkontrolle liefert die BLM:

  • regelmäßige Berichte über die von der BLM zugelassenen Programme im Hinblick auf Wort / Lokalität / Musik mittels der Standardbeobachtung:
    3-Tages-Stichproben, quantitativer Inhaltsanalyse und Beurteilung; Grundlage hierfür ist das BLM-Codebuch
  • Sonderauswertungen zu bestimmten Sendeformaten (Musikformate, Comedy), sowie z.B. Auswertungen zur Automation, zur Lokalität in Nachrichten, zur Übergabe auf Splittingfrequenzen anhand von Stichproben, qualitativer Beschreibung und Beurteilung
  • Antworten auf gezielte Anfragen, Beschwerden (auch Einzelfallprüfungen) durch Überprüfung konkreter Sendungen, z. B. Gewinnspiele, Comedy, Telefon-Mehrwertdienste

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