Für die Sanktionen bei Verstößen gegen die Werberegelungen sind die Landesmedienanstalten zuständig. Sie hängen von der Schwere und der Häufigkeit der Verstöße ab. Sanktionsberechtigt ist diejenige Landesmedienanstalt, bei der der Sender zugelassen ist. Die BLM ist somit für die von ihr genehmigten lokalen und landesweiten Hörfunk- und Fernsehveranstalter in Bayern zuständig. Außerdem für die bundesweiten Fernsehsender 9Live, kabel eins, N 24, SPORT1 (vormals DSF), Tele 5, das Pay-TV-Angebot Sky sowie für viele weitere digitale Programmanbieter (siehe Radio & TV).
Mögliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Werberegeln:
- Gespräch mit Veranstaltern
- Abmahnungen
- Bußgelder bis 500.000 €
- Lizenzentzug

