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Werbeformen

Es gibt unterschiedlichste Werbeformen. Neue Formen entstehen laufend durch die Weiterentwicklung in der (digitalen) Produktionstechnik.  Wir haben nachfolgend in verkürzter Darstellung einige wichtige Formen für Sie aufgeführt. Die genauen Vorgaben für die einzelnen Werbeformen sind in den Werberichtlinien der Landesmedienanstalten, die wir zum Download anbieten, nachzulesen.

  • Spot–Werbung
    Werbespots sollen in Blöcken und zwischen Sendungen ausgestrahlt werden. Einzeln gesendete Werbespots müssen die Ausnahme bleiben.  Bei Fernsehsendungen, die aus eigenständigen Teilen bestehen, oder auch bei Sportübertragungen mit Pausen kann Werbung auch zwischen den eigenständigen Teilen oder in den Pausen eingefügt werden. Kino– und Fernsehfilme  können in der Regel ein Mal pro 45 Minuten unterbrochen werden. Bei Serien soll der Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Unterbrechungen mindestens 20 Minuten betragen. Pro Stunde sind nur 12 Minuten Spotwerbung erlaubt.
     
  • Split-Screen
    Unter Split-Screen wird die parallele Ausstrahlung redaktioneller und werblicher Inhalte verstanden. Split-Screen kann in einem gesonderten Fenster als Spotwerbung oder durch optisch hinterlegte Laufbandwerbung erfolgen. Das Werbefenster ist während des gesamten Verlaufs durch den Schriftzug „Werbung“ zu kennzeichnen. Split-Screen-Werbung ist auf die Dauer der Spotwerbung anzurechnen.
    Split-Screen ist verboten bei der Übertragung von Gottesdiensten und bei Kindersendungen, nicht aber bei Nachrichtensendungen!
    Generell kann Split-Screen-Werbung von den Rundfunkveranstaltern sehr viel flexibler eingesetzt werden als Spotwerbung, da es für Split-Screen-Werbung keine Abstandsregelungen gibt. 
     
  • Virtuelle Werbung
    Virtuelle Werbung nennt man Werbung, die mittels digitaler Technik nur für den Zuschauer auf dem Bildschirm sichtbar ist.  Meist werden Unternehmenslogos eingefügt. Bei Fußballübertragungen kann z.B. mit dieser Technik die im Stadion vorhandene Bandenwerbung durch eine andere Werbung ersetzt werden oder ein Logo auf dem Rasen eingeblendet werden.
     
  • Sponsoring
    Sponsoring ist ein Beitrag zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern.

    Sponsoring stellt eine eigenständige Finanzierungsform neben den Werbeeinnahmen dar und gilt im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages nicht als Werbung.
     
    Sponsorfähige Formate sind Sendungen, Kurzsendungen, Rubriken, Kindersendungen.
    Nicht gesponsert werden können Zeitansagen, Grüße, Nachrichtensendungen, und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen. Nicht sponsern dürfen Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung von Zigaretten oder Tabakerzeugnissen ist.
    Arzneimittel oder medizinische Behandlungsmethoden dürfen nicht Gegenstand der Sponsornennung sein.
     
    Eine Unterform des Sponsoring ist Titelsponsoring. In diesen Fällen tritt der Sponsor im bereits im Titel der Sendung auf, z.B. 
     
    Sport 1 – Die Krombacher Runde.
  • Produktplatzierung
    Produktplatzierung ist die gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung.

 

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