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Teilnahmebedingungen

BLM-Lokalfernseh-Preis

Die aktuellen Teilnahmebedingungen für 2012 finden Sie  hier.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • alle in Bayern genehmigten Programmanbieter (in allen Kategorien)
  • genehmigte Spartenanbieter und Zulieferer (nur in der Kategorie Sparten- /Sondersendung)

Zeitraum der Ausstrahlung:

  • Voraussetzung für die Teilnahme am BLM-Lokalfernseh-Preis 2012 ist die Erstausstrahlung der Beiträge in der Zeit vom 26. Januar 2011 bis zum 26. Januar 2012 bei einem in Bayern genehmigten privaten Fernsehprogramm.
  • Das genaue Datum der Erstausstrahlung muss im Anmeldeformular eindeutig genannt werden.

 

Anzahl der zulässigen Beiträge:

  • Jeder genehmigte Programmanbieter kann einen Wettbewerbsbeitrag pro Kategorie einreichen. Nicht zulässig ist die ausschließliche Einsendung einer Werbekampagne oder Promotion-Aktion.
  • Genehmigte Spartenanbieter und Zulieferer können ihre Beiträge nur in der Kategorie Sparten- /Sondersendung einreichen. Hier können zwei Beiträge pro Spartenanbieter/Zulieferer eingereicht werden.
  • Jede Einsendung ist eindeutig einer Kategorie zuzuordnen.

Länge der Einsendung:

  • Kategorien Aktuelle Berichterstattung und Information, Unterhaltung und Nachwuchspreis: Die eingesendeten Beiträge dürfen nicht länger als 10 Minuten sein. Reihen oder Serien dürfen ebenfalls in den oben genannten Kategorien eingeschickt werden, allerdings darf die Einzelfolge die Länge von 10 Minuten nicht überschreiten.
  • Kategorie Sparten- /Sondersendung: Hier gibt es keine zeitliche Beschränkung für Spartenanbieter und Sondersendungen.

Formular:

  • Jeder Beitrag muss mit einem eigenen Formular eingereicht werden, das Angaben über Titel, Autor, Kontakt etc. enthält. Beiträge ohne Angaben im Formular können nicht berücksichtigt werden!
  • Wird der Beitrag von einem Team (maximal 2 Personen!) eingereicht, sind alle Namen und Informationen zu den Teammitgliedern und eine Beschreibung der Aufgabenverteilung mit beizulegen. Ausgezeichnet werden die Autoren / Autorenteams der jeweiligen Beiträge mit einem „BLM-Telly“ pro Team und Urkunden. 
  • Das Formular können sie als ausfüllbares PDF auf dieser Seite herunterladen.

Technische Hinweise:

  • Die Einsendung sollte auf einer Daten-DVD erfolgen (wenn möglich Video-Format .avi). Bei der Einsendung einer Crossmedia-Kampagne müssen alle Komponenten der Kampagne eingeschickt werden auch eine Beschreibung (inkl. Kampagnenidee, Umsetzung) und Screenshots der Onlinekomponenten der Kampagne.
  • Auf der DVD-Hülle müssen deutlich Sendetag, Dauer, Kategorie, Name des Beitrags und des Autors sowie der Veranstalter verzeichnet sein. Außerdem sollte die original An- und Abmoderation (ggf. schriftlich) mitgeliefert werden.   
  • Reihen und Serien (alle Kategorien): Bitte senden Sie alle Folgen einer Reihe oder Serieim Original ein. Aus organisatorischen Gründen werden der Jury allerdings nur zwei Folgen vorgelegt – bitte kennzeichnen Sie diese im beiliegenden Formular. Zusätzlich sollten Umfang und Ablauf der Serie oder Reihe in der Anlage ausführlich beschrieben werden.
  • Sparten- und Sondersendungen: Bitte senden Sie die komplette Sendung ein. Wenn die Sendung die Länge von einer Stunde überschreitet, schicken Sie zusätzlich einen maximal 15-minütigen Ausschnitt einer besonders herausragenden Stelle ein. Ein „Best Of“-Zusammenschnitt einer längeren Sendung oder mehrerer Folgen ist nicht erlaubt!    

Einsendeschluss:

  • Die erforderlichen Materialien müssen unter dem Kennwort „BLM-Lokalfernsehpreis 2012“ bis spätestens Freitag, 24.02.2011, 24.00 Uhr (Poststempel) an die BLM geschickt werden.

    Bayerische Landeszentrale für neue Medien
    Programm
    Heinrich-Lübke-Str. 27
    81737 München

Wichtig:

  • Alle Beiträge sind erst nach Absprache zwischen Redaktion und Geschäftsführung einzureichen. Sollten Beiträge von zuliefernden Produktionsfirmen eingereicht werden, ist dies mit dem verantwortlichen Rundfunkanbieter, in dessen Programm der Wettbewerbsbeitrag gesendet wurde, abzustimmen.
  • Um Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie ausdrücklich, im Vorfeld mit sämtlichen an der Produktion des eingereichten Beitrags beteiligten Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei Uneinigkeiten muss der Beitrag leider von der Prämierung ausgeschlossen werden.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Durch die Anmeldung werden der Landeszentrale alle Rechte für die Vorführung vor Jury und Publikum sowie für die Veröffentlichung im Internet überlassen. Es entstehen der BLM daraus keine Kosten und Verpflichtungen.

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