Der Betreiber einer Kabelanlage, die der Verbreitung oder Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen oder Telemedien in 10 oder mehr Wohneinheiten dient, hat der Landeszentrale den Betrieb einen Monat vor Betriebsbeginn anzuzeigen.
Ein entsprechendes Formblatt steht in der Info-Spalte zum Download bereit. Bitte drucken Sie dieses aus und senden es ausgefüllt an die BLM zurück. Vielen Dank!

