Laut Bayerischem Mediengesetz (BayMG), Art. 36, müssen folgende Programme in die analogen Kabelnetze in Bayern eingespeist werden:
Acht öffentlich-rechtliche Sender, die beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehvollprogramme RTL und Sat.1 (jeweils mit den bayernweiten Fenstern), ein für das jeweilige Versorgungsgebiet empfangbarer lokaler TV-Sender, vier weitere Programme aus den Sparten Information/Bildung, Unterhaltung, Sport und Musik, sowie ein Telemedium (siehe Übersicht unter "Vorgaben").
Die Auswahl bei den vier weiteren Programmen sowie dem Telemedium trifft die Landeszentrale und regelt dies in der Kanalbelegungssatzung. Hierbei spielen der Beitrag des jeweiligen Programms zur Programmvielfalt sowie der lokale und regionale Bezug sowie der Bezug zu Bayern eine Rolle.
Für die Belegung der Kabelkanäle mit digitalen Programmen gilt:
Es müssen die erforderlichen Übertragungskapazitäen für die öffentlich-rechtlichen Programmbouquets zur Verfügung stehen und ein Kanal für lokale Angebote. Über das weitere Programmangebot im digitalen Kabelnetz führt die Landeszentrale eine Missbrauchsaufsicht.
Eine Auflistung der Kanalbelegung mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen in den einzelnen Netzen der Kabel Deutschland GmbH (vormals Kabel Bayern) finden Sie im Internet unter www.kabeldeutschland.de. Sollten Sie nicht Kunde der Kabel Deutschland sein, so wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Kabelnetzbetreiber. Dessen Anschrift finden Sie auf der Rechnung zu Ihrem Kabelanschluss oder erhalten Sie von Ihrer Hausverwaltung oder dem Vermieter.

