Alle bayerischen Anbieter oder Zulieferer können jeweils bis Mitte November Programmförderung für ein Programmvorhaben für das folgende Jahr beantragen. Die Frist für die Antragstellung wird ca. 4 Wochen vorher im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht.
Gefördert werden können Programmangebote (Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken) mit kulturellem, kirchlichem, sozialem oder wirtschaftlichem Themenschwerpunkt. Maximal können 66,6 % der Produktionskosten genehmigt werden. Das Fördervolumen beträgt ca. 1,5 Mio € pro Jahr und wird in der Regel in etwa zu gleichen Teilen für Hörfunk- und Fernsehsendungen ausgereicht.
Die Anbieter und Zulieferer werden außerdem in einem Schreiben des Präsidenten der Landeszentrale jedes Jahr über ein Schwerpunktthema informiert, das im Rahmen der Programmförderung besondere Berücksichtigung finden kann. Die Entscheidung über die Programmförderung fällt der Medienrat. Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Medienrats über die gestellten Förderanträge ist ein Programmförderungs-Ausschuss gebildet worden. Grundlage für die Entscheidung ist ein schriftliches Programmkonzept des geplanten Programmvorhabens, die wirtschaftliche Situation des Antragstellers und die Erkenntnisse der Programmbeobachtung über die Qualität der Sendungen im Vorjahr.
Wird ein Programmangebot gefördert, müssen regelmäßig Sendemitschnitte eingereicht werden und ein wirtschaftlicher Verwendungsnachweis abgegeben werden.
Bei der Beurteilung der Programmqualität wird die redaktionelle und die produktionstechnische Gestaltung bewertet. Bei der redaktionellen Bewertung wird insbesondere die Themenauswahl, die Darstellungsform, der Rechercheaufwand, die Interviewführung und die Moderation analysiert.