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Programmorganisaton

Wie die privaten Programmangebote in den verschiedenen Regionen Bayerns organisiert werden, regelt die BLM. Sie entscheidet, wer welche Frequenz oder Kabelkanäle in welchen Sendezeiten nutzen darf und welche Be­wer­ber ausgewählt werden. Auf Antrag kann die Landeszentrale laut Rundfunkstaatsvertrag auch die bundesweite Ausstrah­lung von Radio- und Fernsehprogrammen via Satellit geneh­migen. Auch Internet-Radio sowie Internet-TV sind unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig.

Die wichtigsten Vorgänge im Rahmen der Programmorganisation gehen aus den hier aufgelisteten Menüpunkten hervor.

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