Wie die privaten Programmangebote in den verschiedenen Regionen Bayerns organisiert werden, regelt die BLM. Sie entscheidet, wer welche Frequenz oder Kabelkanäle in welchen Sendezeiten nutzen darf und welche Bewerber ausgewählt werden. Auf Antrag kann die Landeszentrale laut Rundfunkstaatsvertrag auch die bundesweite Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen via Satellit genehmigen. Auch Internet-Radio sowie Internet-TV sind unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig.
Die wichtigsten Vorgänge im Rahmen der Programmorganisation gehen aus den hier aufgelisteten Menüpunkten hervor.

