Auf Grund des zusammenhängenden Kommunikations-, Kultur- und Wirtschaftsraumes im Bereich des Regionalverbandes Donau-Iller wurde für das Verbreitungsgebiet Stadt Ulm, Landkreis Neu-Ulm, Landkreis Alb-Donau, Landkreis Biberach und Landkreis Günzburg am 10.05.1995 eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) und der BLM über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im lokalen Hörfunk abgeschlossen.

