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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsangeboten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Landeszentrale)

I. Allgemeine Vorbemerkungen

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (nachfolgend „Landeszentrale“) leistet einen Beitrag zur "Aus- und Fortbildung von Fachkräften für den Medienbereich" (Bayerisches Mediengesetz Art. 11 Abs. 2 Nr. 4a BayMG) und veranstaltet Workshops zu Medien- und Kommunikationsthemen sowie Basiskurse für Volontierende (nachfolgend „Veranstaltungen“).

Die folgenden Bestimmungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Landeszentrale als Anbieter von Veranstaltungen und den Teilnehmenden an diesen Veranstaltungen. Abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, dies wurde schriftlich gesondert vereinbart.

II. Vertragspartner

Vertragspartner für die Veranstaltungen ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien [Heinrich-Lübke-Str. 27, 81737 München].

III. Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Teilnahme an den Workshop-Angeboten ist nur festangestellten bzw. regelmäßig tätigen Beschäftigten (z.B. Freie Mitarbeitende; hier ist eine Bestätigung des Arbeitgebers notwendig) von lokalen und landesweiten Fernseh- oder Hörfunkstationen und genehmigten Spartenanbietern in Bayern möglich. Die Teilnahme an den Basiskursen für TV- und Hörfunkvolontierende ist ausschließlich Volontierenden dieser Unternehmen vorbehalten. Die Teilnahme an bestimmten Workshop-Angeboten kann darüber hinaus von fachlichen Vorkenntnissen der Teilnehmende abhängig gemacht werden.

IV. Anmeldung und Fristen

  1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der Landeszentrale erfolgt über das Buchungsformular auf der Webseite www.blm.de.
  2. Veranstaltungen finden erst ab acht Teilnehmenden statt.
  3. Grundsätzlich ist die Anmeldung zu den Veranstaltungen bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

    Basiskurse für Hörfunk- und Fernsehvolontierende unterliegen einer Sonderregelung: Mit Veröffentlichung des Veranstaltungsangebots auf der BLM Homepage werden alle Basiskurse – i.d.R. Basiskurs TV I – III und Basiskurs Hörfunk I – IV – mit einheitlicher Anmeldefrist ausgeschrieben. Dies dient der Planungssicherheit, um möglichst eine ausgewogene Belegung der einzelnen Basiskurse für Hörfunk- und Fernsehvolontierende zu erreichen und gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen.

Sofern die Mindestanzahl an Teilnehmenden erreicht ist und noch Plätze in Basiskursen vorhanden sind, können sich Teilnehmende auch nach der einheitlichen Anmeldefrist bis 4 Wochen vor deren Beginn zu einzelnen Basiskursen anmelden.

  1. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Landeszentrale behält sich vor, Mindest- und/oder Höchst-Teilnehmerzahlen festzulegen oder Teilnehmende nicht zuzulassen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste eingerichtet. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  2. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Teilnehmenden schriftlich darüber informiert, ob die Veranstaltung zustande kommt. Nach Prüfung der Anmeldung durch die Landeszentrale erhalten Teilnehmende eine Buchungsbestätigung und einen Kostenbescheid, der schriftlich an die angegebene Rechnungsanschrift der Firma zugestellt wird.

V. Vertragsschluss und Fälligkeit der Teilnahmegebühr

Der Vertrag zwischen der Landeszentrale und den Teilnehmenden kommt mit Buchungsbestätigung der Landeszentrale zustande.

Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der Landeszentrale – IBAN: DE33 7005 0000 0000 0202 81 – zu überweisen. Wird die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig überwiesen, kann nicht an der Veranstaltung teilgenommen werden.

VI. Rücktritt der Teilnehmenden

Teilnehmende können mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Für die Erstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr gilt folgende Staffelung:

  • Ein Rücktritt von einem Veranstaltungsangebot der Landeszentrale ist bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei.
  • Bei einem Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erstattet.
  • Danach oder bei Nichterscheinen zu der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

Für die Fristberechnung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Landeszentrale entscheidend.

Teilnehmende können bei nicht möglicher Teilnahme einen Ersatz innerhalb der eigenen Hörfunk- oder TV-Station benennen, soweit die unter Ziffer III genannten Voraussetzungen bei diesem vorliegen. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall angerechnet.

VII. Rücktritt der Landeszentrale

Melden sich zu wenige Teilnehmende für eine Veranstaltung an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen, behält sich die Landeszentrale vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Über eine Absage werden Teilnehmende spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich per E-Mail informiert.

Im Falle einer Absage durch die Landeszentrale werden geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bei zeitlicher Verschiebung der Veranstaltung können Teilnehmende unter Erstattung bereits geleisteter Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche weiteren Ansprüche gegen die Landeszentrale sind ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII. Änderungen und Anpassungen von Workshops

Die Landeszentrale behält sich vor, den Veranstaltungsort und/oder Änderungen bei der Verpflichtung von Dozierenden vorzunehmen. Fällt ein/e Dozent/in einer Veranstaltung ersatzlos aus (z.B. aufgrund von Krankheit) oder wird eine Verschiebung des Termins notwendig, steht den Teilnehmenden ein Rücktrittsrecht zu. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

IX. Weitergabe von personenbezogenen Daten

Zur Organisation der Workshop-Angebote gibt die Landeszentrale, eine Teilnehmerliste mit der Mobilnummer und der Firmenanschrift an Teilnehmende, Dozierenden und dem Auftragsverarbeiter Mediaschool Bayern gGmbH, Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses e. V. (ifp) oder der Dienstleistungsgesellschaft für Bayerische Lokal-Radioprogramme mbH & Co. KG (BLR) weiter. Bei der Nutzung der E-Learning-Plattform der BLM werden die Mailadressen für den Zugang zur Plattform verarbeitet. Hierfür bedient sich die Landeszentrale des Auftragsverarbeiters Medien Bayern GmbH. 

X. Urheber und Nutzungsrechte

  1. Die von den Dozierenden im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigten oder digital zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Präsentationen und Handouts) unterliegen dem Urheberrecht und ggf. weiteren Nutzungsrechten wie z.B. Markenrechten. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung, Weitergabe, Bearbeitung, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung dieser Unterlagen, auch von Teilen der Unterlagen oder in Auszügen an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die Landeszentrale und den/die jeweilige/n Rechteinhaber/in, ist nicht gestattet und bedeutet eine Rechtsverletzung, die entsprechend verfolgt wird.
  2. Im Workshop entstandene Texte, Audio- und Video-Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden.
  3. Das Aufzeichnen der Veranstaltungen mittels Video- oder Audioaufzeichnungsgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet

XI. Bildrechte der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden von Veranstaltungsangeboten der Landeszentrale erklären sich damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen von Workshops und den Teilnehmenden angefertigt werden und zu Werbezwecken auf der Website, in Druckwerken, Mailings u.ä. der Landeszentrale veröffentlicht werden. Teilnehmende, die nicht auf Fotoaufnahmen erscheinen möchten, können dagegen vor Beginn des Workshops schriftlich widersprechen.

XII. Datenschutz

Die Landeszentrale verarbeitet ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Workshops. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Landeszentrale sowie dieser Vertrag (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e und Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO).

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten und der zuständigen Aufsichtsbehörde entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage der BLM (www.blm.de).

XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

  1. Für den Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort ist München.
  3. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Dies gilt auch im Falle des Auftretens einer Regelungslücke.