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Programmliche Nachweispflicht

Der Antrag auf Programmförderung wurde bewilligt?
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Aufzeichnungs- und Archivierungspflicht: Alle zur Förderung beantragten Programmelemente müssen aufgezeichnet und archiviert werden, um jeder Zeit zur Verfügung zu stehen, bis die Überprüfung des Verwendungsnachweises abgeschlossen ist.

  • Sendemitschnitte an die BLM: monatlich in digitaler Form zuschicken  (z.B. Per WeTransfer)

  • Codierung der Mitschnitte: Hörfunkmitschnitte im MP3-Format, Fernsehmitschnitte in H.264/MPEG - Codierung

  • Bezeichnung der Mitschnitte: Antragsnummer_Sendungstitel_Sendedatum (Jahr-Monat-Tag)_Thema  

  • Begleit-E-Mail mit Auflistung der Sende- bzw. Beitragstitel, Thema, Sendedatum, Sendezeit und Sendelänge

Bitte senden Sie alle Nachweise, Mitschnitte, Übersichten an: programmfoerderung@blm.de