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15. Sitzung des Medienrats

11.04.2019

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Top 4: Medienrat stimmt Änderung der Finanzierungssatzung zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 der vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Finanzierungssatzung zugestimmt. Die Finanzierungssatzung regelt – auf Basis von Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag – Einzelheiten zur Deckung der notwendigen Ausgaben der Organe der Landesmedienanstalten und zur Erfüllung der Gemeinschafts­aufgaben. Es handelt sich dabei um eine sog. übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hatte Ende vergangenen Jahres einige Anpassungen in der Finanzierungssatzung empfohlen. Sie müssen nun übereinstimmend von allen Landesmedienanstalten beschlossen werden, damit die Satzungsänderung wirksam wird.

Top 6.1: UKW-Zweitfrequenz für Radio Hashtag+ in Schweinfurt 

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 beschlossen, der Anbietergemeinschaft Schweinfurter Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG zur Simulcast-Verbreitung des genehmigten Angebots Radio Hashtag+ die UKW-Frequenz 87,7 MHz befristet bis 30. Juni 2025 zuzuweisen. Die UKW-Frequenz war frei geworden, weil sie der amerikanische Militärsender AFN zurückgegeben hatte.

Im Rahmen des Zweitfrequenz-Konzepts der Landeszentrale war bereits seit 1997 eine Jugendfrequenz für den Standort Schweinfurt vorgesehen, um Angebots- und Meinungsvielfalt sicherzustellen sowie größere Hörermarktanteile zu erreichen. Eine Inbetriebnahme war allerdings aufgrund von Frequenzknappheit am Standort Schweinfurt gescheitert. Erst dank DAB+ konnte die Planung für ein zweites Hörfunkprogramm im Jahr 2017 am Standort Schweinfurt technisch realisiert werden.

Mit Zuweisung der UKW-Frequenz für das Angebot Radio Hashtag+ ist nun der letzte noch offene Standort im Rahmen des Zweitfrequenz-Konzepts der Landeszentrale mit einer UKW-Zweitfrequenz ausgestattet worden.

Top 6.2: Erweiterung der DAB+-Kapazitäten für Radio Schwabmünchen

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 beschlossen, dem DAB+-Programm Radio Schwabmünchen der WarenZeichen Medien UG eine zusätzliche digitale Datenkapazität von 60 CU für das Versorgungsgebiet Allgäu 8B zuzuweisen. Bereits in seiner Sitzung vom Juli vergangenen Jahres war dem Anbieter die Verbreitung des Programms im DAB-Versorgungsgebiet Augsburg 9C genehmigt worden.

Bei dieser Erweiterung der Zuweisung handelt es sich um eine Interimslösung, da im Moment aus technischen Gründen keine flächendeckende DAB+-Versorgung für die Stadt Schwabmünchen besteht. Das Programm kann zwar mobil, aber nicht in den Gebäuden der Stadt empfangen werden – was zu erheblichen Nachteilen bei der Vermarktung des Hörfunkprogramms führt. Aus diesem Grund soll die temporäre DAB-Verbreitung des Programms über das DAB-Netz Allgäu 8B die technischen Defizite für Radio Schwabmünchen im Bereich der Stadt Schwabmünchen ausgleichen, damit die Hörerinnen und Hörer in Schwabmünchen das Programm Radio Schwabmünchen auch Zuhause terrestrisch empfangen können. Die Aufschaltung auf das DAB-Netz Allgäu 8B soll mit der im Mai 2019 vorgesehenen Netzerweiterung um den Standort Markt Wald erfolgen.

Mit der geplanten Netzerweiterung für das DAB-Netz Augsburg 9C um den Standort Markt Wald im Jahr 2020 soll die Zuweisung für Radio Schwabmünchen für das DAB-Netz Allgäu 8B dann wieder entfallen.

Top 6.4: Medienrat stimmt bundesweiter Internet-Verbreitung von "7TV Sender/Fiction" zu

Das Fernsehspartenprogramm "7TV Sender/Fiction" (Arbeitstitel) darf künftig – vorbehaltlich der noch ausstehenden Anbieterzulassung der ZAK – bundesweit im Internet verbreitet werden. Das hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 11. April 2019 entschieden. Die Genehmigung der BLM umfasst auch die Verbreitung des Programms im Internet zur Einfügung von Werbefenstern in Österreich.

Das Spartenprogramm der 7TV Joint Ventures GmbH konzentriert sich auf fiktionale Unterhaltung aus den USA. Es bietet Zuschauerinnen und Zuschauern, die über klassische Verbreitungswege (Kabel, Satellit, DVB-T) weniger oder nicht mehr erreicht werden können, ein lineares Unterhaltungsangebot.

Top 6.6: Medienrat stimmt Internet-Verbreitung von "Dein Life" zu

Dem JFF – Institut für Medienpädagogik des JFF – Jugend Film Fernsehen e.V. wird die Verbreitung eines im Schwerpunkt auf München bezogenen Fernsehangebots mit dem Titel „DeinLife“ über das Internet genehmigt. Das hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 11. April 2019 entschieden.

„DeinLife“ ist ein medienpädagogisches Jugendangebot, das immer am 1. Donnerstag eines Monats live über einen YouTube-Kanal gestreamt werden soll. Für die anderen Donnerstage werden Videos vorproduziert und zum Abruf unter www.life-muc.de bereitgestellt. Das 15-minütige Jugendmagazin wird von Jugendlichen selbst erstellt und vom JFF betreut. Durch das Programm soll Jugendkultur und Jugendpolitik in München aus der Sicht von Jugendlichen dokumentiert und sichtbar gemacht werden. So wird das Programmangebot für Jugendliche im medienpädagogischen Bereich erweitert. Durch den Lokalbezug zu München entsteht eine besondere Relevanz für junge bayerische Zuschauerinnen und Zuschauer.

Top 7.1: Nachfolge in Senderechten bei Radio Arabella

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 einer Nachfolge in Senderechten bei Radio Arabella zugestimmt.

Die Inhaber und Beteiligungsverhältnisse der Anbietergemeinschaft Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH stellen sich derzeit wie folgt dar:

Anteile in Prozent
1. Radio M1 Rundfunkbetriebsgesellschaft mbH 42,50
2. Münchener Zeitungsverlag GmbH & Co. KG 34,95
3. Burda GmbH 20,56
4. HeronMedia Werbegesellschaft mbH / Hermann Mayer GbR 2,00

Durch den Tod des Gesellschafters Hermann Mayer kommt es nun zu gesellschaftsrechtlichen Änderungen innerhalb der HeronMedia Werbegesellschaft mbH/Hermann Mayer GbR: Der HeronMedia Werbegesellschaft mbH wird als neuer Anbieterin mit einem Anteil von 2,00 % an der Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH die Verbreitung des Programms Radio Arabella genehmigt, die jeweiligen Kapazitäten werden zugewiesen. Die Einflusssphären der jeweiligen Gesellschafter auf das Hörfunkprogramm Radio Arabella bleiben dadurch im Wesentlichen unverändert.