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17. Sitzung des Medienrats

25.07.2019

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Top 5.1: Medienrat stimmt Änderung der Finanzierungsbeitragsrichtlinie zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2019 die Änderung der Finanzierungsbeitragsrichtlinie beschlossen. Mit dieser Richtlinie wird u. a. die Verteilung der von den Veranstaltern der Programme RTL und Sat.1 gezahlten Finanzierungsbeiträge an die Anbieter der lokalen/regionalen und landesweiten Fernsehfenster in Bayern geregelt.

Änderungsbedarf hatte sich in Bezug auf die Verteilung innerhalb der Gruppe der lokalen/regionalen Anbieter ergeben: Aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeiten arbeiten die Anbieter lokaler/regionaler Programmangebote vermehrt auch bei der Gestaltung von lokalen/regionalen Fernsehfenstern zusammen. Der Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit erforderte nun, diese Zusammenarbeit auch bei der Verteilung des Finanzierungsbeitragsaufkommens zu berücksichtigen. Durch die vorgenommene Modifikation wird festgehalten, dass für den Finanzierungsbeitrag nur solche Programmteile angerechnet werden, die auch vom jeweiligen Anbieter selbst produziert wurden.

Top 6.1: Medienrat verlängert Kapazitäten für hitradio.rt1 Südschwaben im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Allgäu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2019 die digital-terrestrischen Kapazitäten für die in der Anbietergemeinschaft Hitradio.rt1 Südschwaben GmbH zusammengeschlossenen Anbieter („hitradio.rt1 Südschwaben“) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Allgäu um zehn Jahre bis 30. September 2029 verlängert.

Die Anbieterin gestaltet mit hitradio.rt1 Südschwaben ein professionelles, unterhaltsames Programm, das in der Region durch Vermarktungs- und Programmqualität sowie ein positives Image überzeugt, so der BLM-Medienrat. Der Anteil lokaler Beiträge außerhalb der Nachrichten ist jedoch ausbaufähig. Der Sender hitradio.rt1 Südschwaben wird beinahe von jedem Siebten ab 14 Jahren in der Region eingeschaltet.

Während alle bestehenden Genehmigungen seit Juli 2016 entfristet sind, ist die Zuweisung von Übertragungskapazitäten befristet, so dass hier eine neue Entscheidung zu treffen war. Da im DAB-Versorgungsgebiet Allgäu sechs Monate vor Ablauf des Zuweisungszeitraums keine Interessensbekundungen vorlagen, hatte die Landeszentrale von einer öffentlichen Ausschreibung der Kapazitäten abgesehen.

Top 6.2: Medienrat verlängert UKW-Stützfrequenzen von Klassik Radio

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat dem Hörfunkangebot „Klassik Radio“ in seiner Sitzung am 25. Juli 2019 die UKW-Stützfrequenzen München 107,2 MHz, Augsburg 92,2 MHz, Regensburg 91,1 MHz, Würzburg 92,1 MHz und Nürnberg 105,1 MHz mit einheitlicher regionaler Werbung für sein in Bayern gelegenes Empfangsgebiet befristet bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Bei Klassik Radio handelt es sich um ein etabliertes Programm mit festem Hörerkreis. Das Konzept eines privaten Kultur- und Klassiksenders mit redaktionellen Bezügen zu Bayern hat sich grundsätzlich bewährt und stellt eine Bereicherung der Hörfunklandschaft in Bayern dar. Das Format von Klassik Radio unterscheidet sich deutlich von den übrigen privaten Hörfunkangeboten. Auch ein negativer Einfluss auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit lokaler, regionaler oder landesweiter Angebote durch die Genehmigung der regionalisierten bayerneinheitlichen Werbeschaltungen auf Klassik Radio sei bislang nicht festgestellt werden, begründete der Medienrat seine Entscheidung.

Aufgrund eines Medienratsbeschlusses vom Dezember 2018, nach dem bestehende Zuweisungen von UKW-Hörfunkfrequenzen einheitlich bis zum 30. Juni 2025 verlängert werden, wurde der Klassik Radio AG ebenfalls eine Verlängerung – über die Regelzuweisung von fünf Jahren hinaus – bis zum 30. Juni 2025 gewährt.

Die Landeszentrale kann drahtlose UKW-Hörfunkfrequenzen für die Verbreitung von Hörfunkprogrammen vorsehen, die zur bundesweiten Verbreitung über Satellit bestimmt sind. Solche sogenannten UKW-Stützfrequenzen können ohne Ausschreibung zugewiesen werden. Sie dienen der Vergrößerung der technischen Reichweite und erschließen Kabel- oder Satellitenhörfunkprogrammen in Teilgebieten die mobile Empfangsmöglichkeit.

Top 7.1: Lokales/regionales Fernsehen Oberpfalz Nord: Medienrat beschließt Änderung der Anbieterstruktur

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2019 der Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen in der Anbieterstruktur des lokalen/regionalen Fernsehens Oberpfalz Nord zugestimmt. Die Änderung war notwendig geworden, weil die WEN-TV Fernsehprogrammanbieter- und Videoproduktion GmbH, die im Moment noch 25 Prozent der Anteile hält, angezeigt hatte, dass sie ihre Beteiligung am Lokalfernsehen und ihre Gesellschafterstellung in der Anbietergesellschaft zum 31. Dezember 2019 beenden wird.

Der Medienrat entschied, den durch das Ausscheiden von WEN-TV frei werdenden Sendezeitanteil auf die verbleibenden beiden Anbieter entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung aufzuteilen.

Demnach werden die Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms und Fernsehfensters im Programm RTL im Versorgungsgebiet Oberpfalz Nord ab 1. Januar 2020 wie folgt zugeteilt:

  • Oberpfälzer Regional Tele GmbH: 2/3
  • Wirtschafts- und Kulturfernsehen WIKU-TV Programm GmbH: 1/3

Bei Abwägung der Vor- und Nachteile einer Ausschreibung des frei werdenden Anteils gegenüber der antragsgemäßen Genehmigung ist laut Medienrat für die Entscheidung ausschlaggebend gewesen, dass von den verbleibenden Gesellschaftern weiter ein attraktives Programm zu erwarten sei. Es sei dagegen fraglich gewesen, ob eine Ausschreibung des Anteils überhaupt zu Bewerbungen geführt hätte. Auch sei bei einer isolierten Ausschreibung von 25 Prozent der Anteile zu bedenken gewesen, dass sich ein neuer Anbieter in eine gewachsene Struktur hätte integrieren müssen, um einen negativen Einfluss auf die Programmgestaltung auszuschließen.