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18. Sitzung des Medienrats

17.10.2019

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Top 5.1: Medienrat verlängert Kapazitäten für landesweiten DAB+-Sender Absolut HOT

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 die terrestrischen Kapazitäten für die Neue Welle Rundfunkverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG zur digitalen Verbreitung des landesweiten DAB-only-Angebots Absolut HOT um zehn Jahre bis 31. Oktober 2029 verlängert.

Die Anbieterin gestaltet mit Absolut HOT eines der erfolgreichsten DAB-only-Angebote. Mit seinem Radioformat für junge Menschen zwischen zehn und 25 Jahren bietet es eine weitere Programmfarbe im landesweiten DAB+-Multiplex und leistet damit einen Beitrag zur Programmvielfalt in Bayern, so der BLM-Medienrat.

Während alle Genehmigungen seit Juli 2016 entfristet sind, ist die Zuweisung von Übertragungskapazitäten befristet, so dass hier eine neue Entscheidung zu treffen war. Da im landesweiten DAB-Versorgungsgebiet sechs Monate vor Ablauf des Zuweisungszeitraums keine Interessensbekundungen vorlagen, hatte die Landeszentrale von einer öffentlichen Ausschreibung der Kapazitäten abgesehen.

Top 5.2: Medienrat verlängert UKW-Stützfrequenzen für egoFM

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat für das Hörfunkangebot egoFM in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 die UKW-Stützfrequenzen Augsburg 94,8 MHz, München 100,8 MHz, Nürnberg 103,6 MHz, Regensburg 107,5 MHz, Würzburg 95,8 MHz, Fürth 91,0 MHz und Erlangen 106,2 MHz befristet bis 30. Juni 2025 verlängert.

Das Hörfunkprogramm egoFM ist ein Produkt der Anbietergesellschaft Radio Next Generation GmbH & Co. KG, an der Konrad Schwingenstein durch den Erwerb des Geschäftsanteils der STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG im vergangen Jahr als Mehrheitseigner beteiligt ist. Dies führe – da Schwingenstein an keinem anderen Hörfunkanbieter im Freistaat beteiligt ist – zu einer Erhöhung der Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt in der bayerischen Radiolandschaft, so der BLM-Medienrat.

Auch das Programm selbst trägt zu mehr Heterogenität und Vielfalt auf dem Markt bei, begründete der Medienrat seine Entscheidung weiter. Es handelt sich bei egoFM um ein Programmangebot für eine junge, urban geprägte Hörerschaft, die besonderen Wert auf ein alternatives Musikprogramm abseits des Mainstreams legt. Das Wortprogramm ist professionell gestaltet und fokussiert sich neben Musikthemen auf aktuelle Trends aus der Netzwelt, Popkultur und tagesaktuellen Themen sowie Veranstaltungen. Positiv bewertete der Medienrat zudem den Einsatz von sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook sowie anderen Online-Diensten als permanentes Programmelement von egoFM, das die online-affine Zielgruppe zielgerichtet anspricht.

Aufgrund eines Medienratsbeschlusses vom Dezember 2018, nach dem bestehende Zuweisungen von UKW-Hörfunkfrequenzen einheitlich bis zum 30. Juni 2025 verlängert werden, wurde der Radio Next Generation GmbH & Co. KG ebenfalls die beantragte Verlängerung – über die Regelzuweisung von fünf Jahren hinaus – bis zum 30. Juni 2025 gewährt.

Die Landeszentrale kann drahtlose UKW-Hörfunkfrequenzen für die Verbreitung von Hörfunkprogrammen vorsehen, die zur landesweiten oder bundesweiten Verbreitung über Satellit oder in Breitbandkabelnetzen bestimmt sind. Solche sogenannten UKW-Stützfrequenzen können ohne Ausschreibung zugewiesen werden. Sie dienen der Vergrößerung der technischen Reichweite und erschließen Kabel- oder Satelliten­hörfunkprogrammen in Teilgebieten die mobile Empfangsmöglichkeit. 

Top 6.1: allgäu.tv - Kapazitäten für Kabel- und Satellitenübertragung verlängert

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 die Kabel- und Satellitenkapazitäten des Anbieters allgäu.tv um zehn Jahre sowie die Verbreitung des lokalen Fernsehfensters über die von RTL genutzten Übertragungskapazitäten in Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Allgäu bis zum 31.10.2025 verlängert.

Das Versorgungsgebiet von allgäu.tv umfasst die Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen sowie die Landkreise Unterallgäu, Oberallgäu, Ostallgäu und Lindau. Die HD-Satellitenverbreitung erfolgt über den Astra-Satelliten 19,2° Ost.

Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten sowie unter der Auflage, dass die bisher in das Gesamtprogramm integrierten Spartenangebote und Zulieferungen (katholisch.1tv, Plenum TV) im Verlängerungszeitraum weiterhin ausgestrahlt werden.

Top 7.1: Medienrat passt die Betrauung von NIEDERBAYERN TV an

Die Betrauung für die drei niederbayerischen Anbieter NIEDERBAYERN TV Landshut GmbH, NIEDERBAYERN TV Deggendorf-Straubing GmbH & Co. KG und NIEDERBAYERN TV Passau GmbH wird ab 1. Januar 2020 von bisher je 66,5 auf dann jeweils auf 75 Minuten pro Woche erhöht. Das hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 im Rahmen der Förderung von Lokal-TV-Anbietern nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) beschlossen.

Die Anpassung zeichnet den tatsächlichen Umfang des gemeinsam gestalteten Programmteils sowie den Umfang der jeweils von den einzelnen Anbietern produzierten Programmteile nach. 

Der Umfang der Betrauung ist für die Förderung nach Art. 23 BayMG maßgeblich.

 

Top 7.2: Medienrat ändert Betrauung für MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e.V.

Der MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e. V. wird ab 1. November 2019 mit der Herstellung eines lokalen/regionalen Spartenfernsehangebots im Versorgungsgebiet München/Oberland mit einem Sendezeitumfang von 20 Minuten pro Woche betraut. Das hat Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 im Rahmen der Förderung von Lokal-TV-Anbietern nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) beschlossen. Bisher ist der MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e. V. mit einem wöchentlichen Sendezeitumfang von 30 Minuten für die Verbreitung eines Spartenangebots im Programmangebot von münchen.tv betraut.

Die Reduzierung war veranlasst, da der Verein aufgrund der veränderten Anforderungen an eine moderne Medienausbildung Ressourcen auch für die Gestaltung von on-demand-Angeboten bereitstellen muss.

Nach Ansicht des Medienrats kann der MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e. V. seine Aufgaben zur Aus- und Fortbildung im Medienbereich auch bei einem Sendezeitumfang von 20 Minuten originärer Sendezeit weiter erfüllen.

Eine Verlängerung der Förderung ist damit nicht verbunden.