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20. Sitzung des Medienrats

13.12.2019

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Top 6.: Medienrat entsendet Ilona Schuhmacher in den Fernsehausschuss

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 beschlossen, Ilona Schuhmacher, Vizepräsidentin des Bayerischen Jugendrings (BJR), ab dem kommendem Jahr in den Fernsehausschuss zu entsenden.

Die Neubesetzung war nötig geworden, da Michael Voss, der bisher vom Bayerischen Jugendring in den Medienrat entsandt war, zum Jahresende aus dem Medienrat auf eigenen Wunsch ausscheidet und damit auch sein Platz im Fernsehausschuss frei wird.

Ilona Schuhmacher wird als vom BJR in den Medienrat entsandte Nachfolgerin von Michael Voss nicht nur seinen Platz im Medienrat, sondern auch im Fernsehausschuss einnehmen, entschied der Medienrat per Akklamation.

Top 7.1: Medienrat stimmt Änderung der Gewinnspielsatzung zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 eine Änderung der Gewinnspielsatzung (GWS) beschlossen. Die Gewinnspielsatzung schafft – auf Basis von Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag – einheitliche und verbindliche Regelungen für Anbieter von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen in Rundfunk und Telemedien. Es handelt sich dabei um eine sog. übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten.

Aufgrund der bis Mitte Juli 2016 fehlenden Zuständigkeit der Landeszentrale für Telemedien waren bisher diejenigen Vorschriften, die die Anwendbarkeit der Satzung auf Telemedien betreffen, unwirksam. Seit 12. Juli 2016 ist die BLM aber auch für die Aufsicht über Telemedien zuständig.

Um die vollständige Anwendbarkeit der Gewinnspielsatzung – also eine effektive Rechtsdurchsetzung bei Gewinnspielen auch in Telemedien – zu gewährleisten, beschloss der Medienrat, die bisher für unwirksam erklärten Satzungsbestimmungen durch den Neuerlass entsprechender Passagen wiederherzustellen.

Top 7.2: Medienrat stimmt Änderung der Jugendschutzrichtlinie zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 eine Änderung der Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinie – JuSchRiL) beschlossen. Es handelt sich dabei um übereinstimmende Richtlinien aller Landesmedienanstalten.

Die neuen Jugendschutzrichtlinien hatte das Gremium schon vor einem Jahr in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 beschlossen. Dabei wurde das Inkrafttreten an die Bedingung geknüpft, dass die Gremien aller Landesmedienanstalten die Richtlinien erlassen und veröffentlicht hätten. Ein solches Vorgehen ist aber nicht in allen Ländern vorgeschrieben und deshalb auch nicht überall erfolgt.

Nachdem nun die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, den 15. Oktober 2019 als Datum des Inkrafttretens bekannt gegeben hatte, hat der Medienrat – aus Gründen der Rechtssicherheit – das Inkrafttreten zu diesem Datum förmlich beschlossen und den Passus entsprechend geändert.

Top 9.: Medienrat genehmigt Mittel für Programmförderung 2020 in Höhe von 600.000 Euro

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 die Fördermittel für die Programmförderung 2020 in Höhe von 600.000 Euro aufgeteilt. Im Rahmen des Wirtschaftsplans sind 410.000 Euro für Hörfunkangebote und 190.000 Euro für Fernsehangebote vorgesehen.

Auf die Ausschreibung sind fristgerecht 53 Förderanträge für den Hörfunk und vier Förderanträge für das Fernsehen eingegangen, die Anfang 2020 behandelt werden.

Auch für das Förderjahr 2020 wird eine Förderobergrenze von 50 Prozent festgelegt. So ist es möglich, eine größere Anzahl von Anträgen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu berücksichtigen.

Top 10.: Medienrat genehmigt Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für das Jahr 2020 genehmigt. Sie bestehen aus den BLM-Workshops für Volontäre und Mitarbeiter der lokalen Hörfunk- und Fernsehstationen in Bayern, der Förderung der MEDIASCHOOL BAYERN sowie den Förderbeiträgen und Mitgliedschaften für Aus- und Fortbildungseinrichtungen.

106 Workshop-Tage sind für 2020 geplant – ein Angebot, das sich seit 2014 (36 Tage) fast verdreifacht hat. Die Kosten belaufen sich auf etwa 108.000 Euro.

Die MEDIASCHOOL BAYERN bündelt die verschiedenen Aus- und Fortbildungs­möglichkeiten von Audio, Video und Web zu einem zukunftsorientierten, modularen Kursangebot, das sehr gut angenommen wird. Insgesamt fördert die BLM die MEDIASCHOOL BAYERN mit 933.000 Euro.

Für die Bayerische Akademie für Fernsehen und Digitale Medien (BAF), für die Akademie für neue Medien in Kulmbach und für den Mitgliedsbeitrag für die Initiative Radiosiegel werden insgesamt 46.000 Euro an Förderbeiträgen eingestellt.

Top 12.6: a.tv: Kapazitäten für Kabel- und Satellitenübertragung verlängert

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 die Kabel- und Satellitenkapazitäten des Anbieters a.tv um zehn Jahre sowie die Verbreitung des lokalen Fernsehfensters über die von RTL genutzten Übertragungskapazitäten in Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Augsburg bis zum 31.10.2025 verlängert. Die HD-Satellitenverbreitung erfolgt über den Astra-Satelliten 19,2° Ost.

Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten sowie unter der Auflage, dass die bisher in das Gesamtprogramm integrierten Spartenangebote und Zulieferungen im Verlängerungszeitraum weiterhin ausgestrahlt werden.