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23. Sitzung des Medienrats

23.07.2020

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Top 7: Medienrat stimmt Nachtrag zum BLM-Wirtschaftsplan 2020 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 dem Nachtrag zum BLM-Wirtschaftsplan 2020 zugestimmt.

Nach der Zustimmung des Verwaltungsrats und des Medienrats zum Wirtschaftsplan 2020 im November und Dezember 2019 hatten sich Entwicklungen ergeben, die eine Anpassung des im Oktober 2019 aufgestellten Wirtschaftsplans erforderlich machen, darunter z.b. zusätzliche Sonderförderungskosten aufgrund der COVID19-Pandemie.

Der Verwaltungsrat hatte in seiner Sitzung am 22.06.2020 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 beschlossen und dem Medienrat die Zustimmung empfohlen.

Top 8.1: Änderung der Programmausschuss-Satzung beschlossen

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 die Änderung der Programmausschuss-Satzung (PAS) beschlossen.

Der Programmausschuss begleitet Fernsehanbieter, die sonst aufgrund einer fehlenden pluralen Gesellschafterstruktur keine Betrauung – und damit auch keine Förderung nach Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) – erhalten würden. Er tagte laut Programmausschuss-Satzung bisher mindestens viermal pro Jahr und war seit Erlass dieser Regelungen für die Anbieter in den Versorgungs­gebieten Untermain/Aschaffenburg, Würzburg, Main-Rhön/Schweinfurt, Landshut, Passau und Südostoberbayern/Rosenheim zuständig. Später kam noch das Versorgungsgebiet Neu-Ulm hinzu.

Aufgrund von Veränderungen bei den Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen beschränkt sich die Zuständigkeit des Programmausschusses aktuell nur noch auf die Versorgungs­gebiete Unterfranken (Anbieter: TV Mainfranken GmbH & Co. KG), Neu-Ulm (Regio TV Schwaben GmbH & Co. KG) sowie Südostoberbayern (Regionalfernsehen Oberbayern GmbH).

Daher kann die Mindestanzahl von jährlich vier Sitzungen des Programmausschusses von vier auf mindestens zwei pro Jahr reduziert werden. Parallel wird das Quorum der Einberufung einer außerordentlichen Sitzung von vier auf drei runtergesetzt.

Die entsprechend geänderte Programmausschuss-Satzung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Top 9.1: Medienrat genehmigt Verbreitung von „TSD-TV“ im Internet

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 beschlossen, „TSD-TV“ die Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung im Internet zu erteilen.

Das überwiegend serbisch-sprachige Fernsehprogramm der TSD GmbH umfasst kulturelle und informative Angebote, die sich vor allem an Zuschauer mit serbischer Abstammung richten. Der Name TSD steht für Televizija srpske dijaspore (Fernsehen der Serbischen Diaspora) und soll aus eigenproduzierten Nachrichten- und Magazinsen­dungen, zugelieferten Magazinen, Bildungssendungen, Fernsehreportagen, lnterview­formaten, Musiksendungen und Spielfilmen bestehen.

Das Programm soll hauptsächlich über das Internet über tsd-tv.com/video.html verbreitet werden. Auch eine Smart-TV-App sowie die Ausstrahlung über die serbische OTT-Plattform Go4TV sind geplant. Das Programm wird überwiegend in serbischer Sprache von Montag bis Sonntag, jeweils 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr, ausgestrahlt.

Top 9.3: Lokales Fernsehangebot im Internet von ICF München genehmigt

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 dem ICF München e.V. genehmigt, ein lokales/regionales Fernsehangebot mit inhaltlichem Fokus auf München und Oberbayern im Internet zu verbreiten.

Das Programm des überkonfessionell ausgerichteten International Christian Fellowship (ICF e.V.) soll Livestreams von Gottesdiensten, Gebetstreffen, Schulungen und Seminaren enthalten, die über Videoplattformen wie YouTube verbreitet werden. Auf die Videos wird auch auf der Internetseite des ICF (www.icf-muenchen.de) verlinkt.

Der Münchner Verein ICF hat während der Corona-Pandemie von der Möglichkeit der Anzeige eines Live-Streaming Gebrauch gemacht und will diese Angebote nun auch nach Aufhebung der Versammlungsbe­schränkungen fortsetzen. Deshalb wurde der Rundfunk-Genehmigungsantrag bei der BLM gestellt.

Top 9.4: Mittelbayerischer Verlag darf lokales Internet-TV-Angebot für den Raum Regensburg verbreiten

Zu den Internet-TV-Angeboten, mit deren Genehmigung sich der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 befasst hat, gehört auch ein lokales/regionales Fernsehprogramm des Mittelbayerischen Verlags, dessen inhaltlicher Schwerpunkt auf dem örtlichen Bereich Regensburg liegt. Genehmigt wurde die Verbreitung über das Internetprotokoll (IP-TV) mit bis zu 50.000 zeitgleichen Zugriffen.

Neben Inhalten, die zum Abruf bereit gehalten werden, will der Mittelbayerische Verlag Inhalte wie Sportevents oder Kulturveranstaltungen wie die Schlossfestspiele live streamen und über die Website www.mittelbayerische.de sowie über die sozialen Netzwerke YouTube, Facebook und Instagram verbreiten.

Im Livestreaming-Angebot soll eine journalistische und ausschließlich anlassbezogene Berichterstattung erfolgen.

Top 9.5: Radio 7 und Radio Schwaben nun via DAB+ im Allgäu zu hören

Mehr Digitalradiovielfalt für das Allgäu: In seiner Sitzung am 23. Juli 2020 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) Radio 7 und Radio Schwaben im DAB+-Versorgungsgebiet Allgäu digitale Übertragungskapazitäten zur Nutzung für zehn Jahre zugewiesen.

Die beiden Hörfunkanbieter hatten sich im Rahmen der Ausschreibung für das DAB+-Netz Allgäu (8B) beworben und bekommen nun – jeweils befristet bis zum 23. Juli 2030 - entsprechende Datenkapazitäten in einem terrestrischen digitalen Übertragungs­kanal zugewiesen.

Radio 7 produziert ein 24-Stunden Hörfunkvollprogramm für die Hörerzielgruppe der
14- bis 49-Jährigen mit stündlichen Regionalnachrichten und einem currentbased AC-Musikprogramm. Radio Schwaben richtet sich mit einem 24-Stunden Vollprogramm an eine breite Zielgruppe zwischen 14 und 59 Jahren. Das AC-Musikformat mit Pop- und Rocktiteln wird vom Anbieter selbst gestaltet. Für die lokalen Inhalte kooperiert Radio Schwaben mit dem Sankt Ulrich Verlag in Augsburg.

Top 10.1: Weiterhin Simulcast-Verbreitung von RSA Radio, RSA Radio Ostallgäu, RSA Radio Westallgäu und Radio Galaxy Allgäu

Die lokalen Hörfunkangebote RSA Radio, RSA Radio Ostallgäu, RSA Radio Westallgäu und Radio Galaxy Allgäu können für weitere fünf Jahre neben UKW auch via DAB+ im Allgäu gehört werden.

Auf Beschluss des Medienrates der BLM vom 23. Juli 2020 wird der RSA Radio GmbH & Co. KG zur Verbreitung von RSA Radio, RSA Radio Ostallgäu, RSA Radio Westallgäu und Radio Galaxy Allgäu im DAB-Versorgungs­gebiet Allgäu (8B) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal jeweils eine entsprechende Datenkapazität befristet bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen.

Die von der RSA Radio GmbH beantragte dauerhafte Programmänderung, dass die stündlichen Lokalnachrichten, die Rubrik "Allgäu Aktuell" und die Sendung „Lokalstunde“ für die Teilgebiete Lindau, Kaufbeuren und Kempten technisch nicht mehr auseinanderge­schaltet werden, hatte der Hörfunkausschuss in seiner Sitzung vom 2. Juli 2020 genehmigt.

Top 10.2: Radio Galaxy Mittelfranken und Radio 8 für weitere zehn Jahre im DAB-Netz Mittelfranken zu empfangen

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 beschlossen, die Zuweisungen von Übertragungskapazitäten im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Mittelfranken für den Ansbacher Lokalsender Radio 8 und das jugendaffine Programm Radio Galaxy Mittelfanken um zehn Jahre bis zum 31. August 2030 zu verlängern.

Die Zuweisung für das lokale Hörfunkangebot Radio 8 gilt einschließlich der Zulieferungen des Evangelisch-Lutherischen Dekanats Ansbach und des Bistums Bamberg. Sowohl Radio 8 als auch Radio Galaxy Mittelfanken werden im DAB-Netz Mittelfranken (Block 8C) verbreitet.

Top 10.3: TOP 10.3: Radio AWN weiter im DAB-Netz Niederbayern zu empfangen

Für das DAB-Versorgungsgebiet Niederbayern (7D) hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 die Verlängerung von Kapazitätszuweisungen befristet bis zum 31. Oktober 2030 beschlossen. So wird dem Straubinger Lokal­sender Radio AWN die Simulcast-Verbreitung in UKW und DAB weiterhin ermöglicht.

Am Hörfunkanbieter Radio Aktuelle Welle GmbH & Co. Studiobetriebs KG sind die Radio AWN Straubing GmbH & Co. Hörfunk KG und die Neue Welle Antenne Straubing Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH beteiligt.

Radio AWN strahlt ein 24-Stunden-Vollprogramm aus, das sich mit seinem oldiebased AC-Musikformat vor allem an die Zielgruppe der 30- bis 59-Jährigen richtet. Die stünd­lichen Weltnachrichten werden von der BLR übernommen. Radio AWN gestaltet zusätzlich redaktionelle Beiträge, Lokalnachrichten, lokale Servicebeiträge, Veranstaltungshinweise und lokale Sportnachrichten.

Top 10.4: DAB-Verbreitung von Radio Trausnitz und Radio Galaxy Landshut im DAB-Netz Niederbayern für zehn Jahre verlängert

Das Lokalprogramm Radio Trausnitz und das jugendaffine Hörfunkangebot Radio Galaxy Landshut haben befristet bis zum 31. Oktober 2030 Datenkapazitäten zur digitalen terrestrischen Übertragung zugewiesen bekommen. Das hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 entschieden. Beide Hörfunkprogramme werden vom Anbieter Funkhaus Landshut GmbH & Co. KG gestaltet und bereits seit 2018 simulcast in UKW und DAB im DAB-Versorgungsgebiet Niederbayern (Block 7D) verbreitet.

Radio Trausnitz bietet ein 24-Stunden-Vollprogramm an, das ein oldiebased AC-Musikformat für die Zielgruppe der 30- bis 59-Jährigen ausstrahlt. Neben den Lokalnachrichten werden Bezüge zur Region über zahlreiche Programmaktionen und selbstproduzierte, oft unterhaltende Rubriken hergestellt.

Radio Galaxy Landshut richtet sich mit seinem Young CHR-Musikformat vor allem an die Kernzielgruppe der 14- bis 35-Jährigen Hörerinnen und Hörer. Die überregionalen Nachrichten werden von der BLR übernommen, die lokalen „Radio Galaxy News“ sind selbstproduziert und werden stündlich ausgestrahlt.

Top 11.1: Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen ausgesetzt

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat sich in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 mit der Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen bei der Bayernwelle Südost und der Inn-Salzach-Welle befasst. Der Programmänderung aus wichtigem Grund, mit der die Verpflichtung zur Verbreitung von Radio Regenbogen (drei Stunden pro Woche) aufgehoben wird, wurde zugestimmt. Ein Antrag auf Wiederauf­nahme der Verpflichtung kann ab dem 1. Januar 2021 gestellt werden.

In dem Zeitraum, in dem das Spartenangebot Radio Regenbogen nicht bei der Bayern­welle Südost bzw. Radio ISW ausgestrahlt wird, sollen für frei werdende Programm­strecken vergleichbare Beiträge kostenlos zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel vom Evangelischen Presseverband oder regionalen kirchlichen Institutionen.

Zur Kompensation der finanziellen Auswirkungen auf Radio Regenbogen bittet der Medienrat die Geschäftsführung, die Möglichkeiten einer Corona-Nothilfe zu prüfen.