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2. Sitzung des Medienrats

14.07.2022

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TOP 6: Medienrat stimmt Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2022 einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 zugestimmt.

Nach der Zustimmung des Verwaltungsrats und des Medienrats zum Wirtschaftsplan 2022 im Dezember 2021 hatten sich Entwicklungen ergeben, die eine Anpassung des im Oktober 2021 aufgestellten Wirtschaftsplans erforderlich machten, darunter notwendige Mehrausgaben bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, bei der Förderung der technischen Infrastruktur und bei den Personalaufwendungen.

Der Verwaltungsrat hatte den Nachtrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 beschlossen und dem Medienrat die Zustimmung empfohlen.

TOP 7: Medienrat wählt Mitglieder des Programmausschusses

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2022 die Mitglieder des Programmausschusses gewählt.

Die Wahl war im Zuge der Neukonstituierung des Medienrats zur 9. Amtsperiode durchzuführen. Laut Programmausschuss-Satzung (PAS) besteht der Ausschuss aus zehn Mitgliedern, u.a. der Vorsitzenden sowie der stellvertretenden Vorsitzenden des Fernsehausschusses, Christine Völzow und Ulla Kriebel, sowie acht weiteren Mitgliedern, die aus verschiedenen Gruppen des Medienrats benannt werden.

Per Akklamation wurden folgende weitere acht Mitglieder in den Programmausschuss gewählt:

- Dr. Katja Funken-Hamann
- Paul Hansel
- Herbert Hartinger
- Frank-Ulrich John
- Toni Lenhart
- Dr. Nicosia Nieß
- Helmut Schmidbauer
- Prof. Dr. Klaus Stüwe

Die Konstituierung des Programmausschusses erfolgt im Herbst.

TOP 8: Medienrat beschließt Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2022 die Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung (AES) beschlossen.

Die AES sieht vor, dass die Mitglieder des Medienrats und Verwaltungsrats für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld bekommen und die notwendigen Fahrtkosten erstattet werden. Das gilt nun auch für nichtöffentliche „Informationsveranstaltungen“: Bisher wurde dieses Veranstaltungsformat, welches der relevanten Wissensvermittlung der Gremien dient, in der Praxis als „(gemeinsame) Informationssitzung“ bezeichnet. In der neuen Geschäftsordnung des Medienrats, die er sich zu Beginn der 9. Amtsperiode am 12. Mai 2022 gegeben hatte, wird dieses Format nun offiziell „Informationsveranstaltung“ genannt. Die Zusammenkunft der Gremien zu diesem Zweck unterfällt auch weiterhin der Aufwandsentschädigung – der Wortlaut in der AES war daher entsprechend anzupassen. Die Änderung tritt rückwirkend zum 12. Mai 2022 in Kraft.  

TOP 9.1: Medienrat entfristet Genehmigung für ran.de

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat der Seven.One Entertainment Group GmbH in seiner Sitzung am 14. Juli 2022 die Genehmigung zur Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Fernsehspartenprogramms ran.de entfristet.

In der Medienratssitzung vom 31. März 2022 war die Genehmigung zunächst auf drei Monate befristet worden. Hintergrund für die Befristung waren die aktuelle Prüfung der von Media For Europe (MFE) angezeigten Änderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der Seven.One Entertainment Group GmbH und deren medienrechtliche Auswirkungen.

Aktuell liegen die Stimmrechtsanteile von MFE an ProSiebenSat.1 unter 25 Prozent. Zugleich hatte die MFE ihre Pläne, bei der Wahl des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 im Mai einen eigenen Kandidaten auszurufen, nicht weiterverfolgt. Auch die Prüfung mit Blick auf das novellierte Bayerische Mediengesetz (BayMG) lässt derzeit keine unvereinbare Einflussnahme auf die Meinungs- und Informationsvielfalt oder das Informationsgefüge in Bayern erwarten.

Damit sind zum jetzigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Entfristung gegeben. Sollten sich Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse ergeben, wird das entsprechend geprüft und kann eine andere Beurteilung des Sachverhalts zur Folge haben.

TOP 11: Gemeinsames Satellitenmagazin des bayerischen Lokal-TV: Medienrat erweitert Genehmigungen

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2022 beschlossen, die bestehenden Genehmigungen elf bayerischer Anbieter von lokalem Fernsehen um die Ausstrahlung gemeinsamer Satellitenmagazine und sonstiger gemeinsamer Formate auf Satellit zu erweitern. Das gemeinsam erstellte Magazin muss mindestens zweimal über Satellit wiederholt und auch im Kabelfernsehprogramm ausgestrahlt werden.

Da das gemeinsam produzierte Satellitenmagazin neu und von den bisherigen Genehmigungen nicht umfasst ist, hat der Medienrat nach einer Pilotphase nun die Genehmigungen für den Betrauungszeitraum entsprechend erweitert.

Zum Hintergrund:

Unter dem Motto „weniger Satellit – mehr Inhalte und Qualität“ wurde die Satellitenverbreitung der 14 bayerischen Lokal-TV-Programme vor einem Jahr reorganisiert. Im Rahmen der Neustrukturierung arbeiten bis zu drei Anbieter bei der Verbreitung ihrer Programme über eine Satellitenübertragungskapazität zusammen. Die Reduzierung der Satellitenkapazitäten von zwei auf einen Transponder ermöglichte auch die Anpassung des Förder­modells nach Art. 23 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG).

Die Kostenersparnis bei der Satellitenverbreitung bedeutet eine Erhöhung der Förderung der Programmherstellung, wodurch die 14 Lokal-TV-Anbieter in Bayern insgesamt weit über 1.000 betraute Sendeminuten mehr pro Woche produzieren können. Wesentliche Bestandteile sind dabei das gemeinsam produzierte Satellitenmagazin und weitere lokal oder gemeinsam produzierte Special-Interest-Sendungen.