Cookie Hinweis

Suche

3. Sitzung des Medienrats

26.10.2022

Berichte

Pressemitteilung

Ergebnisse

TOP 6: Medienrat stimmt Jahresabschluss 2021 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 dem Jahresabschluss 2021 zugestimmt. Zuvor waren bereits Verwaltungsrat und Grundsatzausschuss damit befasst.

Eine der Grundlagen für die Zustimmung zum Jahresabschluss bildet der Geschäfts­bericht 2021. Er wird nun unter www.blm.de veröffentlicht.

TOP 7.1: Medienrat beschließt Änderung der Kostensatzung

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 die Änderung der Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung) beschlossen.

Die Kostensatzung wurde in Folge eines Beschlusses der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hinsichtlich des Gebührentatbestands „Entgegennahme einer Anzeige des Betriebs einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche“ und dessen bisheriger Gebührenfreiheit neu gefasst: der Gebührentatbestand heißt nun „Entgegennahme des Betriebs einer nicht-privilegierten Medienplattform oder Benutzeroberfläche nach § 79 Abs. 2 MStV“, dessen Gebührenfolge zwischen 100 und 10.000 Euro liegen kann.

Die entsprechende Änderung der Kostensatzung ist durch alle Landesmedienanstalten nach den landesrechtlichen Regularien zu erlassen, da die Kostensatzung eine übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten ist.

TOP 8.1: Medienrat vereinheitlicht Daten-Kapazitäten im DAB-Netz Oberfranken

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 beschlossen, die Kapazitäten im DAB-Netz Oberfranken 10B zu vereinheitlichen. Die Kapazitäten werden zu dem Zweck um sechs Capacity Units (CU) angehoben. Das ist das Ergebnis einer Vereinbarung mit dem Bayerischen Rundfunk im Zuge eines Pilotprojektes zur Anpassung des Fehlerschutzes und der Datenraten.

TOP 9: Medienrat ernennt Mediendatenbeauftragten

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 auf Vorschlag des Präsidenten einen Mediendaten­beauftragten ernannt: Andreas Gummer ist auch künftig nach den Bestimmungen des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) die zuständige Datenschutzaufsicht im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Landeszentrale, für Tochterunternehmen mit Aufgaben im Medienbereich, an denen die BLM zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist, und für die von der BLM genehmigten privaten Rundfunkanbieter.

Andreas Gummer ist Volljurist und war bereits bisher Mediendatenbeauftragter der Landeszentrale. Er ist erneut für eine gesetzliche Amtsperiode von vier Jahren ernannt und unter datenschutzaufsicht@blm.de zu erreichen.

TOP 10: Medienrat nimmt Tätigkeitsbericht des Mediendatenbeauftragten für Datenschutz zustimmend zur Kenntnis

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat den 3. Tätigkeitsbericht des Medienbeauftragten für den Datenschutz in seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen.