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9. Sitzung des Medienrats

TOP 7: Medienrat stimmt Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 einem Nachtrag zum Wirtsschaftsplan 2023 zugestimmt.  Nach der Zustimmung des Verwaltungsrats und des Medienrats zum Wirtschaftsplan 2023 im Dezember 2022 hatten sich Entwicklungen ergeben, die eine Anpassung des im Oktober 2022 aufgestellten Wirtschaftsplans erforderlich machten, darunter notwendige Mehrausgaben bei den Personalaufwendungen und den Fördermaßnahmen.  Der Verwaltungsrat hatte den Nachtrag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2023 beschlossen und dem Medienrat die Zustimmung empfohlen.

TOP 8: Medienrat stimmt Jahresabschluss 2022 zu

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 dem Jahresabschluss 2022 zugestimmt. Zuvor waren bereits Verwaltungsrat und Grundsatzausschuss damit befasst worden.

Eine der Grundlagen für die Zustimmung zum Jahresabschluss bildet der Finanzteil des Geschäftsberichts 2022. Er wird nun unter www.blm.de veröffentlicht.

TOP 9: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen

TOP 9.1: Medienrat verlängert Kapazitätszuweisungen für Radio Primavera und Radio Galaxy Aschaffenburg

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 die Kapazitätszuweisungen für Radio Primavera und Radio Galaxy Aschaffenburg im technischen DAB-Verbreitungsgebiet Unterfranken jeweils bis 31. Oktober 2033 verlängert. Hierfür sprechen rechtliche, programmliche und medienwirtschaftlichen Gründe.  

TOP 9.2: Medienrat verlängert Kapazitätszuweisungen für Radio TOP FM

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 die Zuweisung der Kapazität zur technischen Arrondierung im DAB-Netz Oberbayern Süd zum Ausgleich eines technischen Versorgungsdefizits bei Radio TOP FM bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Dafür für spricht vor allem die Bewertung der derzeitigen technischen Versorgung von Radio TOP FM. Im Übrigen stehen dem keine rechtlichen, programmlichen oder medienwirtschaftlichen Gründe entgegen.

Da es sich hier um eine Kapazitätszuweisung im Rahmen einer technischen Arrondierung handelt, ist eine Auseinanderschaltung der Werbung nicht möglich.

TOP 12: Medienrat nimmt Tätigkeitsbericht des Medienbeauftragten für Datenschutz zustimmend zur Kenntnis

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2023 den 4. Tätigkeitsbericht  des Medienbeauftragten für den Datenschutz zustimmend zur Kenntnis genommen.