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European Media Freedom Act muss Staatsferne, Kooperationsstärke und Effektivität sichern
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European Media Freedom Act muss Staatsferne, Kooperationsstärke und Effektivität sichern

Europäische Plattformregulierung

Die Schaffung eines „digitalen Europas“ ist eine Kernpriorität in der Amtszeit der aktuellen Europäischen Kommission. Ob die neuen Rechtsinstrumente wie Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) eine europäische Rechtsdurchsetzung ermöglichen, bleibt abzuwarten. Der European Media Freedom Act (EMFA) könnte entscheidende Antworten auf die Herausforderungen bei der Medienregulierung liefern. „tendenz“ hat Tobias Schmid, den Europabeauftragten der Medienanstalten, um eine Einschätzung gebeten.

Text Tobias Schmid

Im März 2022 erzielten Kommission, Rat und Parlament eine Einigung zum Digital Markets Act (DMA), der die Marktmacht großer Internetplattformen regulieren will. Und auch der Digital Services Act (DSA = Gesetz über digitale Dienste), der online einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte schaffen soll, steht kurz vor der Verabschiedung im Trilog. Mit dem überarbeiteten „Code of Practice on Disinformation“ ist zudem ein neuer selbstregulatorischer Verhaltenskodex der großen Plattformen in diesem Jahr zu erwarten.

Ob die neuen Regulierungsvorgaben wirklich die gewünschte Wirkung erfüllen und eine effektive, europäische Rechtsdurchsetzung ermöglichen, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig führen der Einmarsch Russlands in die Ukraine und der damit verbundene Anstieg staatlicher Desinformationskampagnen zu einer neuen politischen Realität.

Der European Media Freedom Act (EMFA) könnte die entscheidenden Antworten auf diese neuen Herausforderungen liefern. Denn zentrale demokratische Schutzgüter wie die Freiheit und Vielfalt der Medien können wir nur dann schützen, wenn wir über wirksame Instrumente zur Durchsetzung geltenden Rechts verfügen.

Medienfreiheit im Zentrum des European Media Freedom Act

„Defending media freedom means defending our democracy.“ Mit diesen Worten beendete Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen anlässlich der Rede zur Lage der Union im September 2021 ihre Ausführungen zu den Plänen der Europäischen Kommission für den EMFA. Der EMFA, zu dem die Kommission noch im Sommer 2022 einen Legislativvorschlag vorlegen möchte, rückt die Medienfreiheit ins Zentrum.

Er soll die Richtlinie 2018/1808/EU (AVMD-Richtlinie) ergänzen, Medienvielfalt sichern und einen Mechanismus zur Erhöhung der Transparenz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht bei Maßnahmen enthalten, die sich auf Medienfreiheit und Pluralismus auswirken. Die genaue Ausgestaltung des EMFA bleibt jedoch weiterhin unklar.

Staatsfernegebot: wichtig für Medien und Medienaufsicht

Es ist zu begrüßen, dass die Europäische Kommission mit dem EMFA die Medienvielfalt in Europa sichern, journalistisch Tätige schützen und Transparenz über Eigentumsverhältnisse schaffen möchte. Medienmärkte und im Besonderen die Medienkonzentration unterliegen jedoch mitgliedsstaatlichen Bestimmungen, die demokratische Schutzgüter betreffen, die über ein Funktionieren des Binnenmarktes weit hinausgehen. Es ist demnach unbedingt erforderlich, dass das Subsidiaritätsprinzip gewahrt wird, also lang erprobte nationale, regionale und lokale Verfahren zur Medienvielfaltssicherung uneingeschränkt handlungsfähig bleiben.

Das schnelle effektive Vorgehen gegen den russischen Staatsender RT bereits vor den EU-Sanktionen hat gezeigt, wie wichtig die Staatsferne für Medien, aber auch für die Medienaufsicht ist. Das deutsche Staatsfernegebot, das sich aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GG ableitet, verhindert eine Zulassung staatlich kontrollierter Rundfunkanbieter auf dem deutschen Markt. Ein europäisches Staatsfernegebot könnte die Einflussnahme auf Medien durch (dritt)staatliche Akteurinnen und Akteure unterbinden. Unter dem Eindruck der aktuellen Lage bietet der EMFA hierfür eine einmalige Gelegenheit.

Das Vorgehen gegen RT hat aber auch gezeigt, wie elementar die europäische Kooperation der Medienregulierungsbehörden sowie grenzübergreifende Mechanismen für die Rechtsdurchsetzung sind. Die European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) hat mit selbstverpflichtenden Kooperationsmechanismen, insbesondere mit dem Memorandum of Understandung (MoU), eine gute Grundlage dafür geschaffen. So hat das MoU in der Vergangenheit schnelle und effektive Durchsetzungsergebnisse in bilateralen Fällen erzielen können. Die legislative Festschreibung solcher grenzübergreifenden Kooperationsmechanismen im EMFA wäre infolgedessen ein weiterer logischer Schritt. Die ERGA müsste dann jedoch auch finanziell sowie personell gestärkt werden.

Grenzübergreifende Kooperation der Regulierungsbehörden notwendig

Eine weitere Verbesserung des rechtlichen Rahmens zur Rechtsdurchsetzung wäre ein sogenannter Satellitenkontrollmechanismus, der als Ausnahme vom Herkunftslandprinzip, Zielländern eines unionsrechtskonform verbotenen Programms eigene Maßnahmen ermöglichen muss, einen Satellitenbetreiber zum Einstellen der Verbreitung zu verpflichten.

Im Vorgehen gegen staatliche Einflussnahme bedarf es einer solchen Möglichkeit, um als ultima ratio unter besonderen Umständen die Verbreitung verbotener Programme zu unterbinden. Die ERGA, bestehend aus unabhängigen Medienregulierern, könnte transparente Verfahren für einen solchen Mechanismus garantieren.

Die EU sollte die Chance, die der EMFA hinsichtlich der Herausforderungen in der Medienregulierung bietet, unbedingt nutzen. Es gilt aus den Erfahrungen in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden zu lernen. Ein europäisches Staatsfernegebot, die Stärkung der ERGA sowie ein Satellitenkontrollmechanismus wären daher wichtige Schritte zur Wahrung eines vielfältigen europäischen Medienmarkts sowie für effektive grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung. In Zeiten, in denen private und staatliche Akteurinnen und Akteure versuchen, die Demokratie durch die Medien zu destabilisieren, ist dies wichtiger denn je. 

Bild Bettina Pregel
Dr. Tobias Schmid ist Direktor der Landesanstalt für Medien NRW in Nordrhein-Westfalen. Der Europabeauftragte der Direktorenkonferenz der Medienanstalten war von Januar 2020 bis Dezember 2021 Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA).
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