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Wie Google, Facebook & Co. die Meinungsbildung beeinflussen
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Wie Google, Facebook & Co. die Meinungsbildung beeinflussen

Im geplanten neuen Medienstaatsvertrag werden nicht nur die klassischen Medien, sondern auch Intermediäre wie Google und Facebook reguliert. Da sie Meinungsbildungsrelevanz haben, spielen für die Vielfaltssicherung insbesondere Transparenzpflicht und Diskriminierungsfreiheit eine wichtige Rolle. Umsetzen sollen die Vorgaben des Medienstaatsvertrages die Medienanstalten, die bereits einige Forschungsprojekte zum Thema Medienintermediäre abgeschlossen oder beauftragt haben. Ein Überblick.

Text Bettina Pregel

Für die Arbeit der Medienanstalten sind unter dem Gesichtspunkt der Vielfaltssicherung nach dem neuen Medienstaatsvertrag (§2 Abs. 2 S. 13b) insbesondere die Medienintermediäre wie soziale Netzwerke (z.B. Facebook), Videosharing-Dienste (z.B. YouTube) und Suchmaschinen (z.B. Google) relevant. Denn sie nehmen über die Selektion, Anordnung und Präsentation von Inhalten in Suchergebnislisten und Newsfeeds Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung.

„Intermediäre sind die Organisatoren der Internetkommunikation.“ So erläuterte Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten, während der Medientage München 2019 die Funktion der Intermediäre. Mit ihren Forschungsvorhaben zu der Frage, wie Intermediäre den Zugang zu Informationen strukturieren, würden die Medienanstalten die erforderlichen Grundlagen für die Wahrnehmung der künftigen Regulierungsaufgaben zu Transparenz und Diskriminierungsfreiheit erarbeiten, erklärte Schwaderlapp.

Informationsintermediäre auf dem Prüfstand

Ein Pilotprojekt zur publizistischen Konzentrationskontrolle haben Anfang 2020 die Wissenschaftler Simon Hegelich (TU München), Carsten Reinemann (LMU München) und Birgit Stark (Johannes Guttenberg Universität Mainz) gestartet. Förderer des Projektes Messung von Meinungsmacht und Vielfalt im Internet sind das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (BIDT) und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Das Ziel sind Empfehlungen für ein zeitgemäßes Monitoring und für die Regulierung medialer Meinungsmacht. Hintergrund ist die Weiterentwicklung des bisher immer noch fernsehzentrierten Medienkonzentrationsrechts, in das die Meinungsmacht von Intermediären wie Google und Facebook noch nicht einbezogen ist. In drei Teilstudien werden crossmediale Meinungsmacht (LMU München), die Überprüfung von Meinungsmacht anhand von Machine-Learning-Ansätzen (TU München) und die Folgen digitaler Kommunikationslogiken für mediale Vielfalt (Johannes Guttenberg Universität Mainz) erforscht. Erste Ergebnisse sollen Ende 2020 vorliegen.

Mediengewichtung und Meinungsmacht

Informationsintermediäre spielen insbesondere für die jüngere Bevölkerung eine zentrale Rolle. Das zeigt die Schwerpunktstudie Intermediäre und Meinungsbildung, die seit 2016 im Rahmen der Mediengewichtungsstudie erhoben und halbjährlich veröffentlicht wird, einem von der BLM initiierten Gemeinschaftsprojekt der Medienanstalten. Gemäß der aktuellen Studie (2019, II) nutzt durchschnittlich ein Drittel der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren pro Tag Informationsintermediäre, um sich über das Zeitgeschehen zu informieren. Bei den unter 30-Jährigen sind es sogar zwei Drittel. Genutzt werden für die Information über das Zeitgeschehen vor allem Google, Facebook, YouTube und Instagram. Intermediäre sind wichtige Gatekeeper für journalistisch-redaktionell erstellte Inhalte, haben für deren Auffindbarkeit also eine hohe Relevanz. 85 Prozent der Nutzer, die sich am Vortag via Social Media informiert hatten, gaben an, professionell erstellte Beiträge zu nutzen.

Politische Werbung und Micro-Targeting

Rund ein Drittel der Nutzer nehmen in sozialen Netzwerken politische Botschaften wahr, als Meinungsäußerung oder auch als bezahlte politische Werbung im Rahmen von zielgerichtetem Microtargeting. In der im Auftrag mehrerer Medienanstalten verfassten Studie Microtargeting bei der Europawahl 2019 untersuchten Simon Hegelich und sein Team von der Technischen Universität München die Fragen, wie stark, wie zielgerichtet und mit welcher Wirkung Social-Media-Nutzer während des Europawahlkampfes mit politischer Werbung angesprochen wurden.

Grafik: Wahrnehmung von politischen Botschaften auf Facebook, Instagram und Twitter: 64,00 % der Nutzer nehmen politische Botschaften im Web wahr (= 27% aller Personen ab 14 Jahre)

Die Forscher hatten zur Analyse von Microtargeting in Deutschland bei der Europawahl 2019 Zugang zu den Werbearchiven von Facebook und Google bekommen. Das Forschungsergebnis: In Deutschland spielt Microtargeting noch eine untergeordnete Rolle. Große Reichweiten werden vor allem mit nicht als Anzeigen gebuchten politischen Botschaften erzielt, bei denen die Grenze zwischen Werbung und Information für den Betrachter zunehmend verschwimmt. 

Google-Algorithmus unter der Lupe

Um den Google-Algorithmus zu analysieren und seinen Einfluss auf die Meinungsvielfalt zu untersuchen, hat ein Team um Katharina Zweig (TU Kaiserslautern) in der Studie #Datenspende – Google und die Bundestagswahl 2017 untersucht, wie sich die Suchmaschinenergebnisse im Laufe des Bundestagswahlkampfes verändern und wie stark sie personalisiert und regionalisiert sind. Für das Projekt, das unter Federführung der BLM von mehreren Medienanstalten beauftragt wurde, installierten Nutzer freiwillig ein Browser-Plugin, mit dem die Initiative Algorithm Watch nach Parteien und Namen von Politikern suchen konnte. So sollten Filterblasen-Effekte geprüft werden. Das Ergebnis: „Die Grundlage für eine algorithmenbasierte Bildung oder Verhärtung von Filterblasen im Sinne der Theorie von Eli Pariser ist (...) nicht gegeben“, gaben die Wissenschaftler im Fall von Google 2018 Entwarnung.

Forschungsüberblick

Um die Relevanz neuer Entwicklungen zum Thema Intermediäre einschätzen zu können, wird in einem Forschungsmonitor Informationsintermediäre seit 2017 regelmäßig der aktuelle Stand des deutsch- und englischsprachigen Forschungsdiskurses dokumentiert. Der Forschungsmonitor wird im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW vom Berliner Think Tank iRightsLab alle vier Monate erstellt. 

Ein Rechtsgutachten des Kölner Medienrechtlers Rolf Schwartmann im Auftrag der Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein (MAHSH) sollte 2019 die Frage klären, welche Rolle Transparenzvorschriften bei der Vielfaltsregulierung von Medienintermediären spielen. Dabei wurde herausgefunden, dass außer den für den neuen Staatsvertrag vorgesehenen zusätzlichen Transparenz-Regeln (§ 53 d) und Diskriminierungsverboten weitere regulatorische Maßnahmen erforderlich sind.

Collage: rose pistola, iStock.com/miakievy
Porträt Bettina Pregel: BLM

Bild Bettina Pregel

Bettina Pregel ist stellvertretende Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Technik, Medienwirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit der BLM. Die gelernte Redakteurin und Pressereferentin arbeitete zuvor bei Zeitungen und Fachzeitschriften.

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