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Extremismus, Antisemitismus, Hass und Hetze

Einen Schwerpunkt bei der Prüfung jugendschutzrelevanter Inhalte im Internet bilden Darstellungen im Kontext von Rechtsextremismus und Antisemitismus. Die BLM geht Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung nach, betreibt aber auch ein eigenes Risiko-Monitoring.

In der Praxis geht es dabei vor allem um absolut unzulässige Inhalte. Dazu gehören: Volksverhetzung und Holocaustleugnung oder –verharmlosung sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Hakenkreuze). Solche Darstellungen sind gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und gemäß Strafgesetzbuch verboten.

Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz

Stellt die BLM einen möglichen Verstoß fest, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Bei Verdacht auf Strafrechtsverstöße werden die Fälle an die Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren abgegeben. In manchen Fällen kann die BLM außerdem medienrechtliche Aufsichtsverfahren wegen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einleiten. Dann verhängt die BLM Maßnahmen wie Bußgelder, Beanstandungen und Untersagungen gegen die verantwort­lichen Anbieter. Immer wieder kommt es auch zu Auseinandersetzungen vor Gericht. Um Fälle schneller bearbeiten zu können, wird im Rahmen der Jugendschutzaufsicht auch Künstliche Intelligenz (KI) genutzt. Wichtig ist außerdem die Kooperation der Medienaufsicht mit Staatsanwaltschaften, Ministerien und Polizei.

Extremismusprävention

In der Extremismusprävention spielen der Wissens- und Erfahrungsaus­tausch sowie die Vernetzung mit Partnern eine wichtige Rolle. Auch die Aufklärung der Öffentlichkeit durch Veranstaltungen und Service-Ratgeber gehört zur Präventionsarbeit der BLM.

In unserer "Zum Thema"-Spalte erhalten Sie weitere Informationen zu unseren vielfältigen Aktivitäten in diesem Zusammenhang sowie weiterführende Links.

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