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Gewaltdarstellungen in den Medien

Gewaltdarstellungen sind ein Schwerpunkt im Jugendmedienschutz - auch in der Jugendschutzarbeit der BLM. Die BLM erhält regelmäßig Bürgerbeschwerden und Hinweise zu entsprechenden Medienangeboten in Fernsehen und Internet. Hinzu kommen Inhalte, die bei Stichproben in der eigenen Beobachtung (Risiko-Monitoring) des BLM-Jugendschutzes auffallen.

Absolut unzulässige Inhalte

Es gibt viele „absolut unzulässige Inhalte“, die nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene ein Problem sind. Sie dürfen deshalb in Deutschland überhaupt nicht in den Medien gezeigt werden. Dazu zählen: Gewaltpornografie, Kriegsverherrlichung und Volksverhetzung/Aufstachelung zum Hass; außerdem grausame Darstellungen von Gewalttaten gegen Menschen in einer verherrlichenden oder verharmlosenden Art; sowie Verletzungen der Menschenwürde durch reale Darstellungen von Menschen, die sterben oder schwer leiden. All das ist sowohl laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als auch laut Strafgesetzbuch verboten. Solche Medieninhalte sind deshalb nicht nur ein Fall für die Medienaufsicht, sondern auch für Polizei und Staatsanwaltschaft.

Jugendgefährdende bzw. entwicklungs-beeinträchtigende Inhalte

Andere Gewaltdarstellungen sind „nur“ jugendgefährdend oder entwicklungs-beeinträchtigend. Jugendgefährdende Inhalte dürfen, wie auch einfache Pornografie, Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen zugänglich gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche darf kein Zugriff möglich sein.

Bei entwicklungsbeeinträchtigenden Medieninhalten - typischerweise erkennbar an Altersfreigaben wie „ab 12“, „ab 16“ oder „ab 18“ – sind weniger strenge Jugendschutzmaßahmen ausreichend, z.B. Zeitgrenzen im Fernsehen oder einfache technische Zugangshürden im Internet.

Entwicklungsbeeinträchtigend können z.B. explizite und drastische Darstellungen sein, in denen Gewaltfolgen wie Verletzungen, Schmerzen oder Leiden von Menschen gezeigt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es um reale Ereignisse geht, die z.B. in den Nachrichten vorkommen. Solche Medieninhalte sind für Kinder und Jugendliche, abhängig nach Alter und Entwicklungsstand, ängstigend und belastend. Je jünger Kinder sind, desto schwerer tun sie sich damit.

Aber auch realistisch gestaltete fiktionale Gewaltdarstellungen, bei denen die Helden ihre Probleme mit Gewalt lösen, aber deren Folgen nicht gezeigt werden, können problematisch sein. Solche Inhalte können gewaltverharmlosend und desensibilisierend wirken. Ähnliches gilt für selbstzweckhafte oder voyeuristische Gewaltdarstellungen. Problematisch ist auch die Präsentation von Gewalt als positiv, erfolgreich, nachahmenswert. Dies kann zu einer gewaltbefürwortenden Haltung führen.

Gewalt in Unterhaltungs- oder Sportsendungen

Gewalt im Fernsehen gibt es nicht nur in Action-, Katastrophen-, Horrorfilmen und Nachrichten. Auch in manchen Unterhaltungs- oder Sportsendungen kommt Gewalt vor (Stichwort „Mixed-Martial-Arts/ Ultimate Fighting“). Im Internet kommen weitere Kategorien hinzu, z.B. sogenannte „Tasteless-Angebote“, in denen zu Unterhaltungszwecken Bilder und Videos realer Unfall-, Terror- oder Kriegsopfer präsentiert werden.

Unrealistisch gestaltete Gewaltdarstellungen, in denen keine Folgen von Gewalt gezeigt werden (z. B. bei Slapsticks), sind dagegen in der Regel nicht so problematisch.

Gewalthaltige Medieninhalte als Verstärker für Gewaltbereitschaft?

Immer wieder kommt beim Thema „Gewalt in den Medien“ die Diskussion auf, ob gewalthaltige Medieninhalte, z.B. bestimmte Computerspiele, dazu führen, dass junge Menschen selbst gewalttätig werden. Häufig geschieht dies nach Amokläufen. Hier gilt: Medieninhalte sind nie die alleinige Ursache für Einstellungen oder Verhaltensweisen von Menschen. Sie können aber verstärkend wirken, v.a. bei Kindern und Jugendlichen, die selbst schon Opfer von Gewalt, z.B. in der Familie, geworden sind. Medieninhalte, in denen Gewalt positiv dargestellt wird oder als Lösung präsentiert wird, können dann eher zu einer Befürwortung von Gewalt führen oder Gewaltbereitschaft verstärken.