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Zahnräder greifen ineinander - Organisation des Jugendmedienschutzes, KJM

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die KJM sorgt für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Sie dient dabei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die KJM prüft im Schwerpunkt, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den privaten Rundfunk- oder Telemedienanbieter. Volllzogen werden diese Maßnahmen von den Landesmedienanstalten.

Das zwölfköpfige KJM-Plenum besteht aus sechs Mitgliedern der Landesmedienanstalten, vier von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden und zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde benannten Sachverständigen.

Die Arbeit der KJM wird in der Gemeinsamen Geschäftsstelle (GGS) der Landesmedienanstalten in Berlin koordiniert und organisiert. So fallen beispielsweise die Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen von Mediennutzern als auch die Organisation der Prüfverfahren in ihren Bereich. Sie ist für die Vorbereitung der monatlich stattfindenden KJM-Sitzungen und für die Federführung verschiedener thematischer Arbeitsgruppen zuständig. Inhaltliche Fragestellungen werden in den Landemedienanstalten bearbeitet.