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Zahnräder greifen ineinander - Organisation des Jugendmedienschutzes, KJM

Weitere Einrichtungen des Jugendmedienschutzes in Deutschland

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Die BPjM ist für die Indizierung von Printmedien, Trägermedien (u.a. Videos, DVDs, CD-Roms und Computerspiele) sowie Telemedien (Internet) zuständig, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder deren Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Durch die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien unterliegen diese Medien bestimmten Vertriebs- und Werbebeschränkungen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind.
Die BPjM arbeitet eng mit der KJM zusammen und tauscht Informationen aus. Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) nimmt die KJM zu Indizierungsanträgen von Telemedien bei der BPjM Stellung, die die BPJM bei ihrer Entscheidung maßgeblich berücksichtigen muss. Darüber hinaus kann die KJM bei Internet-Angeboten auch selbst die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien bei der BPjM beantragen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)

Die FSF ist eine Selbstkontrolleinrichtung privater Fernsehsender. Aufgabe der FSF ist die Prüfung von Fernsehbeiträgen auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und Programmgrundsätzen. Voraussetzung dafür ist die freiwillige Vorlage dieser Beiträge vor der Ausstrahlung.

Die FSF wurde ab 01. August 2003 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von der KJM anerkannt. Auf Antrag der FSF wurde die Anerkennung durch die KJM im März 2012 auf fernsehähnliche Programme im Internet erweitert.

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

Die FSK ist eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Im Zentrum ihrer Arbeit stehen die Prüfung von Altersfreigaben für Kinofilme, Videos und weitere Bildträger (DVD etc.), die für die öffentliche Vorführung und Verbreitung in Deutschland vorgesehen sind. Die Altersfreigaben regeln die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Filmveranstaltungen sowie die Abgabe von Bildträgern und Computerspielen an die jeweilige Altersgruppe.

Im September 2011 hat die KJM – auf Antrag der FSK – FSK.online als eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach § 19 JMStV anerkannt. Die FSK agiert daher unter dem Dach des JuSchG und des JMStV als zuständige Selbstkontrolle.

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Die FSM wurde 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet. Die freiwillige Selbstkontrolleinrichtung bietet jedermann die Möglichkeit, sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen. Die FSM wurde ab 11. Oktober 2005 als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von der KJM anerkannt.

jugenschutz.net

Die länderübergreifende Stelle wurde 1997 von den Jugendministern als gemeinsame Einrichtung aller Bundesländer gegründet und ist organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. jugendschutz.net überprüft Angebote im Internet, die entweder im Rahmen der allgemeinen Beobachtung oder aufgrund von Beschwerden aufgefallen sind. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des JMStV weist jugendschutz.net den Anbieter darauf hin und informiert die jeweilige Freiwillige Selbstkontrolle, wenn der Anbieter Mitglied einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung ist sowie die KJM bei Untätigkeit der anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle.

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Die USK ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland, die auf Trägermedien wie DVD etc. erscheinen, und der entsprechende Vergabe von Altersfreigaben.

Im Oktober 2011 hat die KJM – auf Antrag der USK – USK.online als eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach § 19 JMStV anerkannt. Die USK agiert daher unter dem Dach des JuSchG und des JMStV als zuständige Selbstkontrolle.